Jüngst änderte sich die Rechtslage bei der Dienstwagenbesteuerung. Die Neuregelung bei der so genannten 1%-Methode kann bei der vertraglichen Gestaltung geschickt genutzt werden, sodass steuerrechtliche Problemsituationen und somit hohe Nachzahlungen vermieden werden können. Wie – das zeigt ein Seminar im HAUS DER UNTERNEHMER unter dem Titel „Der Dienstwagen – Motivationsinstrument oder Kostenfalle?“. Neben den steuerrechtlichen Aspekten inklusive Fahrtenbuch, Sonderfällen und Sozialversicherung werden in dem Seminar betriebswirtschaftliche Aspekte aufgezeigt: Kosteneinsparungspotenzial Fuhrpark, erhöhte Prozess-/Verwaltungskosten, Firmenwagen für alle Mitarbeiter – lohnt sich das?, Gehaltsumwandlung oder Bruttolohnerhöhung?, welche Methode für welchen Mitarbeiter?, Entscheidungskriterien zur Wahl Fahrtenbuch oder 1%-Methode, Kfz-Richtlinie und Übernahmeprotokoll sowie Kfz-Nutzungsüberlassungsvertrag. Das Seminar richtet sich an Geschäftsführer und Führungskräfte sowie an Mitarbeiter in Personal-/Lohnbüros, Reisekostenabrechnungsstelle oder Buchhaltung.
Das kostenpflichtige Seminar findet am Donnerstag, 18. April 2013, von 9 bis 17 Uhr im HAUS DER UNTERNEHMER in Duisburg statt. Weitere Infos unter www.haus-der-unternehmer.de; Anmeldung bei Heike Schulte ter Hardt, Tel. 0203 6082-204.