Sozialversicherungsbeiträge 2018 - Beitragsbemessungsgrenzen und Bezugsgrößen

Das Bundesarbeitsministerium (BMAS) hat den Referentenentwurf einer „Verordnung über maßgebende Rechengrößen in der Sozialversicherung für 2018 (Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2018)" vorgelegt.

Für das kommende Jahr ergeben sich folgende vorläufige Werte:

1. Beitragsbemessungsgrenzen

2. Bezugsgrößen

Alte Bundesländer:
36.540 € pro Jahr bzw. 3.045 € pro Monat (2017 = 35.700 € bzw. 2.975 €)

Neue Bundesländer:
32.340 € pro Jahr bzw. 2.695 € pro Monat (2017 = 31.920 € bzw. 2.660 €)

 

3. Jahresarbeitsentgeltgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung

Die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze nach § 6 Abs. 6 SGB V für das Jahr 2018 beträgt 59.400 € (2017: 57.600 €).

Die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze nach § 6 Abs. 7 SGB V für das Jahr 2018 beträgt 53.100 € (2017: 52.200 €).

 

Der Referentenentwurf wurde von der Bundesregierung noch nicht gebilligt. Der Entwurf der Verordnung soll im Oktober 2017 im Bundeskabinett beschlossen werden.

 

 

Kontakt
RA Wolfgang Schmitz
Dipl.-Volksw. Elisabeth Schulte
0203 99367-125
schulte(at)unternehmerverband(dot)org

 

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