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WeiterlesenDas Bundesarbeitsministerium (BMAS) hat den Referentenentwurf einer „Verordnung über maßgebende Rechengrößen in der Sozialversicherung für 2018 (Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2018)" vorgelegt.
Für das kommende Jahr ergeben sich folgende vorläufige Werte:
1. Beitragsbemessungsgrenzen
2. Bezugsgrößen
Alte Bundesländer:
36.540 € pro Jahr bzw. 3.045 € pro Monat (2017 = 35.700 € bzw. 2.975 €)
Neue Bundesländer:
32.340 € pro Jahr bzw. 2.695 € pro Monat (2017 = 31.920 € bzw. 2.660 €)
3. Jahresarbeitsentgeltgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung
Die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze nach § 6 Abs. 6 SGB V für das Jahr 2018 beträgt 59.400 € (2017: 57.600 €).
Die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze nach § 6 Abs. 7 SGB V für das Jahr 2018 beträgt 53.100 € (2017: 52.200 €).
Der Referentenentwurf wurde von der Bundesregierung noch nicht gebilligt. Der Entwurf der Verordnung soll im Oktober 2017 im Bundeskabinett beschlossen werden.
Kontakt
RA Wolfgang Schmitz
Dipl.-Volksw. Elisabeth Schulte
0203 99367-125
schulte(at)unternehmerverband(dot)org
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