„Gut 750.000 Betriebe haben in der Corona-Krise bislang Kurzarbeit angemeldet. Dieses Instrument ist für Arbeitgeber elementar, weil so trotz Corona-Krise Arbeitsplätze gesichert werden. Den heute Nacht erzielten Vereinbarungen der Koalition, was etwa die befristete und gestaffelte Erhöhung des Kurzarbeitergeldes oder die Verlängerung des Arbeitslosengeldes I angeht, können wir dennoch nur bedingt etwas abgewinnen: Beide Beschlüsse zeigen, dass die Regierung zwar langfristig denkt und das Geld nun etwas vorsichtiger ausgibt. Aber sie gibt eben doch mehr Geld aus, das später an anderer Stelle fehlen wird. Schon jetzt erkennbar wird diese finanzielle Lücke bei den Rücklagen der Bundesarbeitsagentur für Arbeit, die derzeit bei knapp 26 Mrd. Euro liegen. Ginge man in diesem Jahr von 2,6 Millionen, in der Spitze womöglich acht Millionen Kurzarbeitern aus, reichen diese Rücklagen bei 80 Prozent Kurzarbeitergeld nicht einmal für das laufende Jahr aus. Deshalb: In unserer sozialen Marktwirtschaft brauchen wir in der jetzigen Krise eine Umverteilung mit Umsicht, sodass der Sozialstaat bezahlbar bleibt. Wir befinden uns in einer bislang einzigartigen Krisensituation, die hoffentlich nicht mehr lange dauern wird. Wir müssen aufpassen, kein Präjudiz für die Zeit nach der Krise zu schaffen, das auf Dauer dazu führt, dass die Beiträge zum Sozialversicherungssystem deutlich steigen. Immerhin: Für Arbeitnehmer in Kurzarbeit werden ab 1. Mai bis Ende 2020 bereits bestehende Hinzuverdienstmöglichkeiten erweitert. Das ist eine schlaue Lösung: Leistungsbereitschaft wird belohnt, nicht bestraft.“
„Mit Umsicht umverteilen, damit der Sozialstaat bezahlbar bleibt“
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