Wie in jedem Jahr stellt auch der Jahreswechsel (2025/2026) alle Beteiligten in der Personalabrechnung und die Mitarbeiter in den Steuerkanzleien vor neue Herausforderungen. Regelmäßig zum Jahreswechsel erwarten Sie Änderungen und Neuerungen, die schnell und rechtssicher umgesetzt werden müssen. Neben dem Steuer- und Arbeitsrecht haben die gesetzlichen Änderungen und aktuellen Neuerungen im Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht entsprechende Auswirkungen auf die Entgeltabrechnung.
Im Rahmen dieses Seminars erfahren Sie, welche aktuellen Änderungen Sie in der täglichen Arbeit beachten müssen, in welchen Fällen konkreter Handlungsbedarf besteht und wie Sie die Neuregelungen in der Praxis umsetzen.
Lohnsteuer aktuell – Referent: Hartmut Loy
Zu Beginn des Seminars wird zunächst über aktuelle Gesetzesänderungen im Bereich des Lohnsteuerrechts informiert. Im Anschluss erhalten Sie einen Überblick über aktuelle Verwaltungsanweisungen und Finanzrechtsprechung zu interessanten und für die Praxis bedeutsamen Fragen des Lohnsteuerrechts gegeben. Bis zum Seminar veröffentlichte aktuelle Urteile und Verwaltungsanweisungen werden selbstverständlich noch berücksichtigt.
Eigens für die Seminarreihe erstellte umfangreiche Arbeitsunterlagen mit vielen Beispielsfällen und Hinweisen für die Praxis tragen zum besseren Verständnis der komplizierten Materie bei und bieten den Seminarteilnehmern zudem ein geeignetes Nachschlagewerk für die Bewältigung der alltäglichen Probleme in der beruflichen Praxis. Für die Beantwortung von Fragen aus dem Teilnehmerkreis gibt es ausreichend Gelegenheit.
Aktuelle Gesetzesänderungen und Gesetzgebungsvorhaben
- Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm
- Anhebung der Bruttolistenpreisgrenze auf 100.000 € für nach dem 30.06.2025 angeschaffte Elektrofahrzeuge
Steueränderungsgesetz 2025
- Anhebung der Pendlerpauschale ab 01.01.2026 dauerhaft auf 0,38 € ab dem ersten Kilometer
- Aufhebung der zeitlichen Befristung der Mobilitätsprämie
- Anhebung der Übungsleiterpauschale und Ehrenamtspauschale ab 2026
- Betriebsrentenstärkungsgesetz
- Anhebung der Geringverdienergrenze für den BAV-Förderbetrag
- Anhebung des BAV-Förderbetrages
- Abfindung von BAV-Kleinanwartschaften zugunsten höherer Renten
- weitere geplante Gesetze aufgrund des Koalitionsvertrages
- Weiterentwicklung des Alleinerziehenden-Entlastungsbetrags
- Teilzeitaufstockungsprämie
- Steuerliche Begünstigung von Prämien zur Ausweitung der Arbeitszeit
- Steuerfreiheit von Überstundenzuschlägen
- Aktivrente: Zusätzliche finanzielle Anreize mit engen Beschränkungen zur Arbeit nach dem Renteneintrittsalter
- Kreditzweitmarktförderungsgesetz
- Einführung eines elektr. Bescheinigungsverfahrens für private KV-/PV-Beiträge ab 2026
- Steuerfortentwicklungsgesetz
- Anhebung des Kindergeldes und des Kinderfreibetrages ab 2026
- Anhebung der Freigrenzen beim Solidaritätszuschlag ab 2026
Aktuelles zu folgenden Themenkomplexen (insbesondere neue Rechtsprechung und neue Verwaltungsanweisungen)
- Reisekosten, doppelte Haushaltsführung und Umzugskosten
- Weitere Steuerbefreiungsvorschriften
- Firmenwagengestellung und Überlassung von (Elektro-)Fahrrädern
- Besteuerung weiterer Sachzuwendungen (u.a.)
- Amtliche Sachbezugswerte für das Jahr 2026
- Aktualisierte Übersichten „Mahlzeitengestellungsfälle“ und „Steuerliche Behandlung von Sachzuwendungen“
- 50 €-Freigrenze
- Betriebsveranstaltungen
- Abgrenzung steuerpflichtiger Arbeitslohn
- nicht steuerbare Zuwendungen im ganz überwiegend eigenbetrieblichem AG-Interesse
- Besonderheiten bei Gesellschafter-Geschäftsführern
- LSt-Pauschalierung (§§ 40, 40a, 40b EStG) und ESt-Pauschalierung (§ 37b EStG)
- Auslandstätigkeiten und Steuerbefreiungen aufgrund DBA/ATE
- Ausstellung von Lohnsteuer-Bescheinigungen für Jahre ab 2026
- Ausgewählte Einzelfragen zu Werbungskosten von Arbeitnehmern (z. B. Entfernungspauschale, Arbeitszimmer, Homeoffice-Pauschale)
- Ausgewählte Einzelfragen zur ESt-Veranlagung von Arbeitnehmern
Sozialversicherung aktuell - Referent: Bernd Dondrup
Ohne Benutzung einer Glaskugel ist heute schon allen Beteiligten klar, dass der Gesetzgeber auch zum Jahreswechsel 2025 / 2026 gesetzliche Veränderungen und/ oder Neuerungen einführen wird, die direkt Auswirkungen auf die Entgeltabrechnung haben werden. Ebenfalls werden neue Entscheidungen der Gerichte (z.B. BSG; BAG; BFH oder EuGH) die Arbeitsabläufe in den Steuerkanzleien, Personalabteilungen oder den Entgeltabrechnungen sehr stark beeinflussen. Außerdem eignen sich die jeweiligen Rundschreiben der Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger, um für Wirbel zu sorgen, allerdings sind sie nicht dazu geeignet, um Arbeitsabläufe zu vereinfachen. Die zu erwartenden Gesetzesänderungen werden wieder für vielfältige Veränderungen in den Bereichen Arbeits-, Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht sorgen.
Im Rahmen dieses Seminars macht Sie der Referent mit den Neuerungen in der SV vertraut und versetzt Sie in die Lage, diese in der Praxis umzusetzen.
Beitragswesen
- Rechengrößen, Beitragssätze, Umlagen, GSV-Beiträge, Künstlersozialsicherung, Künstlersozialabgabe usw.
Versicherungsrecht
- Mindestlohn 2026 Auswirkungen auf Mini- und Midijobs, Entstehung (elektronisches Verfahren)
Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG)
- Grundsätzliche Aussagen, besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze, Was gehört zum regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt (JAE)? Über- und Unterschreiten der JAE-Grenze
Meldewesen
- Jahresmeldung 2025 (SV und UV), euBP: Datenübermittlung der Finanzbuchhaltung EEL-Verfahren (Anpassung 2026) usw.
Krankenversicherung
- Telefonische Krankschreibung (Sachstand), neuer Anspruch bei Fehlgeburten seit 1.6.2025, verlängerter Kinderkrankengeldanspruch endet am 31.12.2025, ePA (Sachstand)
Pflegeversicherung
- Beitragssatzdifferenzierung (Hinweise), was plant der Gesetzgeber?
Rentenversicherung
- Bessere Hinzuverdienstmöglichkeiten für Hinterbliebene, Aktivrente, (steuerfreier Hinzuverdienst für Rentner), Hinzuverdienstgrenzen für Erwerbsminderungsrentner, Planungen des Gesetzgebers: Frühstart-Rente, Absicherung für Selbstständige, Reform der bAV
Beschäftigung / Arbeitsrecht
- Allgemeiner Mindestlohn und Branchenmindestlöhne, Mindestausbildungsvergütungen 2026, Ausgleichsabgabe. Was plant der Gesetzgeber: Änderungen im Arbeitsrecht mit Auswirkungen auf die SV, Mutterschutz für Selbstständige usw.)
Steuerrecht
- Anhebungen von Freibeträgen, Steuerstufen und Kindergeld, Rentenbesteuerung/ Altersentlastungsbetrag, Änderung der Freigrenzen beim Solidaritätszuschlag, digitaler Datenaustausch im Lohnsteuerabzugsverfahren
- Planungen aus dem Koalitionsvertrag; Erhöhung der Pendlerpauschale, Zuschläge für Mehrarbeit (sollen steuerfrei sein), Anhebung der Übungsleiterpauschale, diverse Investitionsprogramme zur Stärkung der Wirtschaft, Ausblick: Lohnsteuerrichtlinien 2026
Hinweis
Die Themenauswahl ist zunächst vorläufig. Die Inhalte werden den Entwicklungen angepasst, wenn es gesetzgeberische Änderungen oder Erweiterungen gibt.
460/550 €


Hartmut Loy
Diplom-Finanzwirt, Krefeld
Hartmut Loy war nach Abschluss seines Studiums an der Fachhochschule für Finanzen zunächst bei der Oberfinanzdirektion Düsseldorf im Lohnsteuerreferat und seit 1990 hauptberuflich beim Rheinischen Sparkassen- und Giroverband, zuletzt als Leiter der Steuerabteilung, beschäftigt. Hartmut Loy führt seit vielen Jahren Vorträge und Seminare zu unterschiedlichen steuerlichen Themen durch. Daneben ist er auch durch diverse Publikationen in der Fachliteratur in Erscheinung getreten.
Bernd Dondrup
Krankenkassen-Betriebswirt, Qualitätsmanager, Bochum
Bernd Dondrup ist als ehemaliger Vorstand einer gesetzlichen Krankenkasse ein ausgewiesener Kenner des Sozialversicherungsrechts. Seit über 30 Jahren ist er als Referent für Unternehmen, verschiedene Bildungseinrichtungen und Verlage aktiv. Sein Schwerpunkt bildet das gesamte Sozialversicherungsrecht und weitere Themen, wie demografische Entwicklungen, Gesundheitsmanagement, Betriebliches Eingliederungs-Management (BEM) und betriebliche Altersversorgung.
Seminar-Nummer
S072025
Termine
03.12.2025
13:00 - 17:00 Uhr
12.12.2025
09:00 - 13:00 Uhr
04.12.2025
13:00 - 17:00 Uhr
Ort
Online
Kosten
550 € (Mitglieder)
200 € (Nicht-Mitglieder)

