Das Juristen-Team des Unternehmerverbandes ist auf das Arbeits- und Sozialrecht spezialisiert und berät die Mitgliedsunternehmen rund um die Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehungen.

[uv]kompetenz

Das ändert sich 2026

Unternehmerverband weist auf wichtige Neuerungen im Verhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern hin

 

Zum Jahreswechsel treten zahlreiche Änderungen in Kraft, die das Verhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern beeinflussen. Der Unternehmerverband, spezialisiert auf Arbeits- und Sozialrecht, berät und vertritt mit seinem Juristenteam über 700 Mitgliedsfirmen vor allem in der Rhein-Ruhr-Region. Wichtige Gesetzesänderungen im Überblick:

Ausgleichsabgabe
Seit dem 1. Januar 2025 gelten höhere Sätze, die erstmals im März 2026 erhoben werden. Unternehmen, die die gesetzliche Pflichtquote von 5 Prozent schwerbehinderter Menschen nicht erfüllen, zahlen je unbesetztem Pflichtplatz 155 bis 815 Euro monatlich. Von der Abgabe befreit sind Betriebe mit weniger als 20 Beschäftigten.

Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG)
Ab Juni 2026 verschärft die neue EU-Entgelttransparenzrichtlinie das bestehende Gesetz, das die Lohngleichheit zwischen Männern und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit fördern soll. Arbeitgeber werden weitreichende Pflichten auferlegt, darunter Offenlegung von Gehaltsspannen in Stellenausschreibungen und Berichterstattung zu Entgeltungleichheiten, um den Gender Pay Gap zu verringern. Es gilt künftig eine Berichtspflicht für Unternehmen mit mehr als 100 Beschäftigten (bisher 500).

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz 
Eine der wesentlichen Maßnahmen zur Entlastung von Unternehmen und Gewerbetreibenden ab 2026 betrifft das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Aktuell sind Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten verpflichtet, in ihren Lieferketten menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten zu beachten. Diese Pflichten sollen in ihrem Umfang deutlich reduziert werden und werden nach jetzigem Stand nur noch für Großunternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von mindestens 1,5 Milliarden Euro gelten. 

Mindestlohn und Minijobs
Ab 2026 steigt der Mindestlohn auf 13,90 Euro pro Stunde. Die Minijob-Grenze erhöht sich auf 603 Euro monatlich, wodurch sich auch die Midijob-Grenzen verschieben; die Untergrenze auf 603,01 Euro, die Obergrenze auf 2.000 Euro.

Neues EU-Verpackungsrecht (PPWR)
Ab 12. August 2026 gelten neue Kennzeichnungs-, Recycling- und Lizenzierungspflichten. Ziel sind sicherere, recyclingfreundliche Verpackungen und weniger Müll. Bis August 2026 müssen Unternehmen Pflichten wie Prüfregeln, Verbraucherinfos, Kennzeichnungen, Grenzwerte für Stoffe und Teilnahme an Wiederverwendungssystemen umsetzen.

Pendlerpauschale
Ab 2026 gilt die Entfernungspauschale von 38 Cent pro Kilometer ab dem ersten Kilometer, nicht wie zuvor 30 Cent bis Kilometer 20.

Alle Infos zum Unternehmerverband auf www.unternehmerverband.org

Ihr Ansprechpartner

Martin Jonetzko

Martin Jonetzko

Rechtsanwalt
Stellvertretender Hauptgeschäftsführer
Geschäftsführer der drei Unternehmerverbände Metall Ruhr-Niederrhein, Ruhr-Niederrhein, Dienstleistungen Regionalgeschäftsführung Niederrhein

Ansprechpartner für die Presse

Christian Kleff

Geschäftsführer Kommunikation
Geschäftsführer #WirtschaftfürDuisburg

Jennifer Middelkamp

Jennifer Middelkamp

Pressesprecherin
Regionalgeschäftsführung Kreise Borken | Kleve

Geraldine Klan

Referentin

Avelina Desel

Mitarbeiterin Kommunikation | Marketing