Fachinformationen

Bundesverfassungsgericht zur Stärkung der Tarifautonomie - Beschluss 1 BvR 1109/21, 1 BvR 1422/23

 

Hiermit möchten wir Sie auf eine aktuelle Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aufmerksam machen, mit der es die Tarifautonomie nachdrücklich gestärkt hat (1 BvR 1109/21, 1 BvR 1422/23). Das Bundesverfassungsgericht bestätigt einmal mehr den hohen Rang der Tarifautonomie und den daraus folgenden Ermessens- und Bewertungsspielraum der Tarifvertragsparteien. 

Streitgegenständlich waren zwei Urteile des Bundesarbeitsgerichts zu der Frage, inwieweit die tarifliche Differenzierung unterschiedlich hoher Zuschläge für unregelmäßige und regelmäßige Nacht(schicht)arbeit wirksam ist. Das Bundesarbeitsgericht hat in den vergangenen Jahren einige solcher Tarifkonstellationen bewertet. Neben einigen für die Arbeitgeber positiven Entscheidungen - so zum Beispiel für die Tarifverträge der Süßwarenindustrie - hat das Bundesarbeitsgericht allerdings auch zu einigen Tarifverträgen, wie unter anderem zu den hier streitgegenständlichen Tarifregelungen der obst-, gemüse- und kartoffelverarbeitenden Industrie, Essigindustrie, Senfindustrie NRW und der norddeutschen Brauereien zulasten des Arbeitgebers entschieden und im Zuge dessen „eine Anpassung nach oben“ vorgenommen. 

Die Urteile des Bundesarbeitsgerichts wurden vom Bundesverfassungsgericht aufgehoben und die Sachen an das Bundesarbeitsgericht zurückverwiesen. 

Das Bundesverfassungsgericht hat sich nicht damit begnügt, den Entscheidungsspielraum der Tarifvertragsparteien für eine solche Differenzierung des Nachtzuschlags dem Grunde nach zu bestätigen und die richterliche Kontrolldichte auf eine Willkürkontrolle zu begrenzen. Es hat darüber hinaus auch auf der Rechtsfolgenseite die Erwägungen des Bundesarbeitsgerichts verworfen, nach der in Fällen einer grundrechtswidrigen Regelung in einem Tarifvertrag immer nur eine Anpassung nach oben möglich sein soll. Das ist ebenfalls ein starkes Signal, die Tarifautonomie zu schützen. 

Anliegend ist neben dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Dezember 2024 im Wortlaut auch ein Sonderreport der BDA zu der Entscheidung beigefügt. 

Ansprechpartner für die Presse

Christian Kleff

Geschäftsführer Kommunikation
Geschäftsführer #WirtschaftfürDuisburg

Jennifer Middelkamp

Jennifer Middelkamp

Pressesprecherin
Regionalgeschäftsführung Kreise Borken | Kleve

Geraldine Klan

Referentin

Avelina Desel

Mitarbeiterin Kommunikation | Marketing