Fachinformationen
Betriebsrätevergütung: Verkündung im Bundesgesetzblatt und Inkrafttreten am 25. Juli 2024
Überblick über gesetzlichen Änderungen und ihre Auswirkungen auf die Praxis
Das Zweite Gesetz zur Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes mit den Neuregelungen zur Betriebsrätevergütung ist jüngst im Bundesgesetzblatt (2024 Teil I Nr. 248) verkündet worden (abrufbar unter https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2024/248/VO.html). Es trat damit gem. Artikel 2 des Gesetzes am 25. Juli 2024 in Kraft.
Den Auszug aus dem Bundesgesetzblatt fügen wir diesem Rundschreiben zusätzlich bei (Anlage 1). Zudem überreichen wir anliegend eine Checkliste, die einen Überblick über die gesetzlichen Änderungen und Auswirkungen auf die Praxis geben soll (Anlage 2).
Inzwischen kursieren erste gewerkschaftliche Mustervorschläge für den Abschluss einer Betriebsvereinbarung vor dem Hintergrund der hierzu neugeschaffenen Möglichkeit nach § 37 Abs. 4 S. 4 BetrVG. Nach einer ersten Einschätzung enthalten diese Vorschläge z. T. unausgewogene und über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Regelungen. Die Unternehmen sollten solche Vorschläge keinesfalls kritiklos übernehmen, da sie z. T. zur groben Fehlerhaftigkeit und damit zur Unwirksamkeit der Betriebsvereinbarung führen oder überobligatorische Rechte zugunsten von Betriebsratsmitgliedern schaffen können. Sollten Ihnen entsprechende gewerkschaftliche Mustervorschläge bekannt werden, wären wir Ihnen dankbar, wenn Sie uns hierüber informieren könnten.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Henrike Prömmel
Rechtsanwältin
(Syndikusrechtsanwältin)
Ansprechpartner für die Presse




Jennifer Middelkamp
Pressesprecherin
Regionalgeschäftsführung Kreise Borken | Kleve



