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#ArbeitsrechtDigital

Entgelttransparenzrichtlinie – zukünftige Anforderungen an den Arbeitgeber

 

Mit der bevorstehenden Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie in nationales Recht werden große Herausforderungen auf die Unternehmen zukommen. Bisher hat das Gesetzgebungsverfahren noch nicht begonnen. Der mit Spannung erwartete Referentenentwurf des Bundesfamilienministeriums ist nunmehr für Ende März/Anfang April avisiert, so dass wir unsere Mitglieder zur Vorbereitung auf dieses Thema bereits jetzt herzlich zu unserem neuen Format #ArbeitsrechtDigital einladen:

#ArbeitsrechtDigital “Entgelttransparenzrichtlinie – zukünftige Anforderungen an den Arbeitgeber”
Dienstag, den 14. April 2026, 10:00 bis ca. 12:00 Uhr
Videokonferenz via Teams

Mit der EU-Entgelttransparenzrichtlinie (EU/2023/970) verfolgt die Europäische Union das Ziel, unberechtigte Entgeltunterschiede zwischen den Geschlechtern zu beseitigen und mehr Transparenz in der Vergütungspraxis zu schaffen. Der deutsche Gesetzgeber ist dazu verpflichtet, diese Richtlinie bis zum 7. Juni 2026 in nationales Recht umzusetzen – mit weitreichenden Folgen für die Unternehmen.

Angesichts der notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen wird der Umsetzungszeitraum immer kürzer, denn die Richtlinie erfordert zahlreiche Anpassungen, die zunächst der deutsche Gesetzgeber in ein neues Entgelttransparenzgesetz und sodann die Unternehmen in die Praxis übertragen müssen.

Dies betrifft unter anderem:

  • einen ausgeweiteten Auskunftsanspruch der Beschäftigten,
  • eine Entgelttransparenz für Stellenbewerber vor der Beschäftigung,
  • neue Berichtspflichten und Schwellenwerte,
  • neue Beweislastregelungen, Schadensersatzansprüche, Verjährungsfristen und Sanktionen inklusive der Schaffung einer Monitoring- und Bußgeldstelle,
  • ein Abhilfeverfahren mit dem Betriebsrat bei jedem nicht zu rechtfertigenden Entgeltunterschied sowie
  • eine gemeinsame Entgeltbewertung mit dem Betriebsrat ab einem nicht zu rechtfertigenden Entgeltunterschied von 5 Prozent.

Als Referentin konnten wir Frau Julia Vanessa Stahn, Referentin Sozialpolitik (Syndikusrechtsanwältin) von Gesamtmetall gewinnen. Sie wird in ihrem Vortrag auf diese möglichen künftigen Anforderungen an den Arbeitgeber – u. a. durch Abgleich mit der aktuellen Rechtslage – eingehen und Empfehlungen zur Vorbereitung auf ein Entgelttransparenzgesetz II geben.

Bitte melden Sie sich bis zum 7. April 2026 verbindlich an. Unsere Mitglieder haben dazu eine persönliche Einladung erhalten. Wenn Sie kein Mitglied sind und Interesse an der Veranstaltung haben, melden Sie sich bei unseren Ansprechpartnern, die eine Teilnahmemöglichkeit prüfen.

Ihre Ansprechpartner für diese Veranstaltung

Martin Jonetzko

Rechtsanwalt
Stellvertretender Hauptgeschäftsführer
Geschäftsführer der drei Unternehmerverbände Metall Ruhr-Niederrhein, Ruhr-Niederrhein, Dienstleistungen Regionalgeschäftsführung Niederrhein

Anna Palau Benitez

Assistenz Herr Jonetzko, Herr Köse und Herr Fastenrath

Ansprechpartner für die Presse

Christian Kleff

Geschäftsführer Kommunikation
Geschäftsführer #WirtschaftfürDuisburg

Jennifer Middelkamp

Jennifer Middelkamp

Pressesprecherin
Regionalgeschäftsführung Kreise Borken | Kleve

Geraldine Klan

Referentin

Avelina Desel

Mitarbeiterin Kommunikation | Marketing