Pflegefall: Gute Beratung hilft

 

„Der Arbeitgeber sollte ganz besonders auch die psychische Gesundheit der Beschäftigten im Blick behalten und zu ihrem Schutz beitragen. Helfen kann hier schon, wenn Betroffenen mögliche Anlaufstellen aufgezeigt oder wichtige Informationen zum Thema Pflege angeboten werden.“

 

Viele externe Hilfen, auf die Anspruch besteht, sind nicht bekannt. Hier sind Ambulante Pflegedienste wertvolle Ansprechpartner.

Ein Familienmitglied wird pflegebedürftig – dieser Umstand löst einen hohen Handlungsdruck aus. Neben organisatorischen sind es auch finanzielle Fragen, die in einer emotional anspruchsvollen Situation schnell gelöst werden müssen. Abgesehen von der Neuorganisation des Privaten betrifft dies auch den Arbeitsplatz. „Fachkräfte fallen in den Unternehmen aus oder reduzieren ihre Stunden drastisch, weil sie zuhause Angehörige pflegen“, weiß Elisabeth Schulte, Geschäftsführerin des Unternehmerverbandes Soziale Dienste und Bildung, der viele Pflegeeinrichtungen – ambulant und stationär – zu seinen Mitgliedern zählt. Dabei bestehe viel mehr Anspruch auf externe Hilfe, als vielen bekannt sei. Mitgliedsunternehmen wie z. B. in Mülheim die Pflege Behmenburg GmbH bringen für pflegende Angehörige Licht in den Dschungel bei Themen wie Pflegegrad, Pflegekasse, Leistungen, Ansprüche etc.

„Die meisten Personen, die Angehörige pflegen, könnten ihrem Beruf und ihrer Freizeit mit viel weniger Einschränkungen nachgehen, wenn sie ihre Rechte kennen würden“, erläutert Justus Behmenburg, Mitglied der Geschäftsführung bei Pflege Behmenburg in Mülheim. Oft sei zu wenig bekannt, was einem zustehe. Die Hemmschwelle, sich danach zu erkundigen, sei zu groß, oder es fehle die Zeit, sich um die entsprechenden Anträge zu kümmern. Tagespflege würde beispielsweise viel seltener in Anspruch genommen als tatsächlich möglich sei. „Tagespflege kann jeder in Anspruch nehmen. Ab Pflegegrad 2 wird sie dann komplett von der Pflegekasse übernommen. So gewinnen pflegende Angehörige Zeit – beispielsweise, um ihrem Beruf nachzugehen.“

Auch Elisabeth Schulte resümiert: „Arbeitgeber sollten das Thema unbedingt auf dem Schirm haben. Arbeitgeber sollten auf die Möglichkeit der Pflegeberatung hinweisen, Arbeitnehmer sich gründlich informieren. Gemeinsam findet man dann den besten Weg für beide Seiten.“

Im Interview erläutert Justus Behmenburg die wichtigsten Aspekte:

Ein Familienmitglied wird pflegebedürftig – was raten Sie Angehörigen als ersten Schritt?

Grundsätzlich sollten sich Angehörige Unterstützung holen. Erste Anlaufstelle wäre die Pflegekasse, die man formlos und unkompliziert (telefonisch oder postalisch) kontaktieren kann, um einen Antrag auf Pflegegrad zu stellen. Damit ist ein wichtiger Schritt getan, um Leistungen der Pflegekasse zu erhalten. Darüber hinaus können Angehörige vielfach Beratung in Anspruch nehmen. Die Kasse selbst bietet, nachdem Leistungen bei ihr beantragt wurden, Pflegeberatung an, die innerhalb von zwei Wochen nach Antragstellung durchzuführen ist. Alternativ oder ergänzend kann der nächstgelegene Pflegestützpunkt kontaktiert werden. Pflegestützpunkte werden von den Kranken- und Pflegekassen auf Initiative des Bundeslandes eingerichtet und sind in vielen größeren Kommunen zu finden, bspw. auch in Mülheim, Essen, Oberhausen usw. Wichtige Ansprechpartner sind zudem die Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz (https://alter-pflege-demenz-nrw.de/). Und schließlich können Hilfesuchende es auch direkt bei einem Pflegedienst versuchen: Wir bieten beispielsweise kostenfreie und individuelle Pflegeberatung an – auch für Nicht-Kunden.

Was steht pflegenden Angehörigen zu, ist aber oft zu wenig bekannt?

Neben den unterschiedlichen finanziellen Mitteln (Pflegegeld, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Tagespflege, Nachbarschaftshilfe), die es der Pflegeperson ermöglichen, (professionelle) Hilfe und Unterstützung zu erhalten, können Pflegepersonen unter bestimmten Voraussetzungen auch eine soziale Sicherung in Anspruch nehmen, was durchaus weniger bekannt ist. Wer bspw. eine Person mit mind. Pflegegrad 2 in der häuslichen Umgebung nicht erwerbsmäßig (mindestens zehn Stunden an mindestens zwei Tagen in der Woche) pflegt, hat Anspruch auf Leistungen zur sozialen Sicherung vonseiten der Pflegeversicherung der pflegebedürftigen Person. Das können Rentenleistungen, Leistungen der Unfall-, der Arbeitslosenversicherung, Zuschüsse zu Kranken- und Pflegeversicherung und Pflegeunterstützungsgeld sein. Auch besteht die Möglichkeit, die Vollrente der Pflegeperson in eine Flexirente umzuwandeln. Ob ein Wechsel finanzielle Vorteile bringt, sollte man vorab von dem zuständigen Rentenversicherungsträger prüfen lassen. Darüber hinaus gibt es verschiedene Absicherungen bei kurzzeitiger Arbeitsverhinderung sowie die sog. Pflege- und Familienpflegezeit.

Was sollte man als Arbeitgeber beachten? 

Arbeitgeber sollten sich der Mehrfachbelastung bewusst sein, der ihre Beschäftigten ausgesetzt sind, wenn sie neben Job (und womöglich eigener Familie) auch noch einen Angehörigen pflegen. Diese Belastung ist zeitlicher Natur, aber vor allem auch seelisch, mental nicht zu unterschätzen. Der Arbeitgeber sollte daher ganz besonders auch die psychische Gesundheit des Beschäftigten im Blick behalten und zu ihrem Schutz beitragen. Helfen kann hier schon, wenn dem Betroffenen mögliche Anlaufstellen aufgezeigt oder wichtige Informationen zum Thema Pflege angeboten werden. Wir haben zum Beispiel schon in einigen Unternehmen kostenfrei über die Möglichkeiten ambulanter Pflege referiert sowie individuelle Beratungen durchgeführt. Die Adressaten fühlten sich in der Regel schon dadurch entlastet, dass wir eben etwas „Licht in den Dschungel“ aus Pflegeleistungen, Leistungsansprüchen, Vorbedingungen, weitergehenden Hilfen etc. bringen konnten.

 

Hier gelangen Sie online zum Unternehmen: www.pflege-muelheim.de

Schauen Sie sich auch im Pflegewegweiser, NRWs größter Datenbank für Senioren- und Pflegeberatung, um: www.pflegewegweiser-nrw.de

Oder bundesweit beispielsweise bei der AOK: https://www.aok.de/pk/pflegeleistungen/

 

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