Zeugnisse bestimmen den beruflichen Werdegang von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Die Erstellung eines aussagekräftigen und rechtssicheren Zeugnisses fällt in der betrieblichen Praxis oftmals schwer und ist zeitintensiv. Fehler führen zu Nachfragen und Missverständnissen sowie zu überflüssigen außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen.
Die Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung ist deshalb zwingend. Das BAG hat in jüngerer Zeit die Formulierungsfreiheit gestärkt und verschiedene abweichende Entscheidungen einzelner Landesarbeitsgerichte z. B. bei Dankens-, Bedauerns- und Wünschensformeln sowie bei Bewertungsfragen aufgehoben.
Mit diesem Seminar gewinnen Sie die Sicherheit, um unter vertretbarem Zeitaufwand Zeugnisse aussagekräftig zu formulieren und richtig zu interpretieren. An Beispielen sowie anhand von Formulierungshilfen erfahren Sie, wie Sie die Leistungen und das Verhalten bei allen, sehr guten genauso wie weniger leistungsfähigen Beschäftigten qualifiziert und differenziert beurteilen können.
Folgende Inhalte werden behandelt:
- Gesetzliche Anforderungen an das Zeugnis
- Formulierungshilfen von „sehr gut“ bis „mangelhaft“
- Vermeidung negativer Geheimzeichen
- Ausgestaltungstrends
- Dankens-, Bedauerns- und Wünschensformeln
- Taktik im Zeugnisrechtsstreit
- Analyse anhand von Beispielen und Mustern


David Hagen
Direktor des Arbeitsgericht, Arbeitsgericht Krefeld
Herr Hagen begann seine juristische Laufbahn als Rechtsanwalt. Er war an verschiedenen Arbeitsgerichten, insbesondere in Duisburg, sowie dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf als Richter tätig. Die arbeitsrechtlichen Fragestellungen aus der täglichen Personalarbeit sind ihm auch aufgrund seiner langjährigen Erfahrungen als Referent und Einigungsstellenvorsitzender vertraut. David Hagen ist zudem Verfasser von Kommentaren zum Arbeitsrecht.
Seminar-Nummer
R042025
Datum
26.03.2025
Uhrzeit
14:00 - 17:00
Ort
HAUS DER UNTERNEHMER
Düsseldorfer Landstraße 7
47249 Duisburg