Kosten der Seminare

[uv]campus ist neu. Bei der technischen Umstellung ist die Anzeige der Teilnehmerbeiträge für die einzelnen Seminare leider auf der Strecke geblieben. Wir arbeiten mit Hochdruck daran, die Preise kurzfristig in den Übersichten einzupflegen. 

Aktuell sehen Sie den Preis für die Seminare, nachdem Sie auf “Anmelden” geklickt haben. Keine Sorge, die verbindliche Anmeldung erfolgt dann erst im nächsten Schritt, nachdem Sie Ihre Kontaktdaten eingetragen haben.

Vielen Dank für Ihr Verständnis! Für alle weiteren Fragen steht Ihnen Heike Schulte ter Hardt zur Verfügung.

Der Aufhebungsvertrag stellt neben der Kündigung eine Möglichkeit zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses dar. Diese Form der einvernehmlichen Beendigung vermeidet eine – oft langdauernde und risikoreiche – gerichtliche Auseinandersetzung um die Wirksamkeit einer arbeitgeberseitigen außerordentlichen oder ordentlichen Kündigung.

Der Aufhebungsvertrag stellt darüber hinaus auch dann eine einvernehmliche Lösungsmöglichkeit dar, wenn der Arbeitnehmer nicht mehr an dem Arbeitsverhältnis – und den hier vereinbarten Kündigungsfristen – festhalten möchte und der Arbeitgeber mit dem vorzeitigen Ausscheiden grundsätzlich einverstanden ist.

Auch nach einer arbeitgeberseitigen Kündigung kann man sich verständigen und die Details der Beendigung in einer Vereinbarung regeln. Dann spricht man von einem Abwicklungsvertrag.

Das Seminar gibt den Teilnehmern zunächst einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen und die zu regelnden Inhalte. Danach werden einzelne mögliche Regelungsinhalte, wie zum Beispiel eine Freistellungsvereinbarung oder eine „Turboklausel“, besprochen. Den Teilnehmern werden Formulierungsbeispiele an die Hand gegeben, so dass sie das erworbene Wissen unmittelbar im Berufsalltag einsetzen können.

  • Begriff, Form und Inhalt
  • Vor- und Nachteile
  • Auswirkungen auf die Sperrzeit
  • Massenentlassungsanzeige
  • Möglichkeiten, den Vertrag zu beseitigen
  • Aufhebungsvertrag und Inhaltskontrolle (AGB)
  • Aufhebungsvertrag und AGG
  • Einzelne Regelungen
  • Tipps

310/390€

Referent

Heike Zeitel

Rechtsanwältin, Unternehmerverband, Duisburg

Heike Zeitel war zunächst mehrere Jahre als Rechtsanwältin und Geschäftsführerin für den Einzelhandelsverband Westfalen-West tätig. Seit vielen Jahren ist sie als Rechtsanwältin bei der Unternehmerverbandsgruppe tätig; seit 2005 ist sie zugleich Fachanwältin für Arbeitsrecht. Dieses Rechtsgebiet ist auch ihr Tätigkeitsschwerpunkt, zudem leitet sie die UVG-Regionalgeschäftsführung Oberhausen.

Seminar-Nummer
R052025

Datum
26.02.2025

Uhrzeit
13:00 - 17:00

Ort
HAUS DER UNTERNEHMER
Düsseldorfer Landstraße 7
47249 Duisburg