Kosten der Seminare

[uv]campus ist neu. Die Teilnehmerbeiträge für die einzelnen Seminare finden Sie aktuell unter der Seminarbeschreibung und in der Ansicht, nachdem Sie auf “Anmelden” geklickt haben. Für alle weiteren Fragen steht Ihnen Heike Schulte ter Hardt zur Verfügung.

Im Zuge der Mindestlohn-Erhöhung wurde zum 1. Januar 2025 auch die Verdienst-Obergrenze für geringfügig entlohnte Beschäftigte angepasst. Die Verdienstgrenze liegt nun bei 556,00 Euro im Monat beziehungsweise 6.672,00 Euro im Jahr, wobei von den Brutto-Einnahmen ausgegangen wird.

Arbeitgeber haben zu Beginn der Beschäftigung und bei dauerhaften Veränderungen im Beschäftigungsumfang eine vorausschauende Betrachtung des „regelmäßigen Arbeitsentgelts“ vorzunehmen. Wenn die Grenze von 556,00 Euro gelegentlich und unvorhersehbar überschritten wird, bleibt diese Beschäftigung versicherungsfrei.

Diese Regelung ist nicht neu, wurde aber zum 01.10.2022 angepasst.

Seit 01.10.2022 darf man den Grenzwert von 556,00 Euro in bis zu zwei Kalendermonaten (vorher drei) innerhalb eines Zeitjahres überschreiten.

Wichtig ist, dass es sich um ein gelegentliches und unvorhersehbares Überschreiten handelt.

Im Rahmen dieses kompakten Seminars werden Ihnen die relevanten Änderungen und Neuerungen aus diesem Bereich der Sozialversicherung übersichtlich vom Referenten dargestellt.

Arbeitsrecht für Minijobber

  • Mindestlohn, Entgeltfortzahlung, Urlaubsansprüche usw.

Ermittlung des regelmäßigen Arbeitsentgelt

  • Hinweis auf die aktuelle Geringfügigkeits-Richtlinie
  • Beschäftigung im Sinne der Sozialversicherung
  • § 14 SGB IV (Arbeitsentgelt)
  • Laufendes Arbeitsentgelt
  • Regelmäßige Einmalzahlung / Unregelmäßige Einmalzahlung
  • Beispiele

Überschreiten der Entgeltgrenze

  • Zulässiges Überschreiten
  • Unzulässiges Überschreiten

Fragerunde

Am Ende des Seminars haben die Teilnehmenden die Möglichkeit, noch offene Fragen mit dem Referenten zu besprechen.

€310/390 €

Referent

Bernd Dondrup

Krankenkassen-Betriebswirt, Qualitätsmanager, Bochum

Bernd Dondrup ist als ehemaliger Vorstand einer gesetzlichen Krankenkasse ein ausgewiesener Kenner des Sozialversicherungsrechts. Seit über 30 Jahren ist er als Referent für Unternehmen, verschiedene Bildungseinrichtungen und Verlage aktiv. Sein Schwerpunkt bildet das gesamte Sozialversicherungsrecht und weitere Themen, wie demografische Entwicklungen, Gesundheitsmanagement, Betriebliches Eingliederungs-Management (BEM) und betriebliche Altersversorgung.

Seminar-Nummer
S042025

Datum
13.05.2025

Uhrzeit
09:00 - 12:15

Ort
Online