Wenn das Arbeitsverhältnis durch ein Fehlverhalten des Arbeitnehmers belastet ist oder wird, stellt sich die Frage nach den diesbezüglichen arbeitgeberseitigen Handlungsmöglichkeiten.

Da es immer auf die „Umstände des einzelnen Falles“ ankommt, lässt sich gerade bei der verhaltensbedingten Kündigung kaum absehen, ob diese einer arbeitsgerichtlichen Überprüfung standhalten wird. Gleichwohl gibt es Voraussetzungen, an denen die arbeitgeberseitige Reaktion auf das Fehlverhalten (Abmahnung, ordentliche Kündigung, außerordentliche Kündigung) gemessen wird.

Das Seminar wird, bei hohem Praxisbezug und unter Hinweise auf die aktuelle, teilweise aber auch „grundlegende“ Rechtsprechung, unter anderem folgende Fragen beantworten:

Was ist überhaupt als Fehlverhalten zu qualifizieren? Wann und wie kann auf das Fehlverhalten reagiert werden? Welche Anforderungen werden an eine „formal“ wirksame Abmahnung gestellt?

Wann kann – im Regelfall erst nach einer oder mehreren ausgesprochenen Abmahnungen – ggf. eine ordentliche verhaltensbedingte Kündigung ausgesprochen werden? In welchen Fällen kann sogar eine fristlose Kündigung, ggf. ohne vorhergehende Abmahnungen, in Betracht gezogen werden?

In dem vierstündigen Seminar werden die Voraussetzungen der verhaltensbedingten Kündigung umfassend dargestellt. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei selbstverständlich auf dem Abmahnungserfordernis, denn in aller Regel muss das Fehlverhalten zuvor (wirksam) abgemahnt worden sein.

Verhaltensbedingte ordentliche Kündigung

  • insbesondere Abmahnungserfordernis (insb. Inhalt der Abmahnung, Abmahnungsberechtigung, Zeitpunkt der Abmahnung, Anzahl erforderlicher Abmahnungen, „Wirkungsdauer“ der Abmahnung, etc.)
  • Gegenrechte des Arbeitnehmers
  • Verhaltensbedingte außerordentliche Kündigung

Ihr Nutzen

  • Sie wissen, wie eine Abmahnung formuliert sein muss, um formal wirksam zu sein.
  • Sie erfahren, welche Gründe eine verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigen können.
  • Sie erfahren, worauf es bei einem möglichen arbeitsgerichtlichen Verfahren ankommt.

310/380 €

Referent

Peter Wieseler

Rechtsanwalt Unternehmerverband, Duisburg

Peter Wieseler gehört seit 2006 zum Juristenteam der Unternehmerverbandsgruppe. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht ist er für die Rechtsberatung und Prozessvertretung der Mitgliedsunternehmen zuständig und befasst sich darüber hinaus mit der Tarifpolitik.

Seminar-Nummer
R222025

Datum
21.10.2025

Uhrzeit
13:00 - 17:00

Ort
HAUS DER UNTERNEHMER
Düsseldorfer Landstraße 7
47249 Duisburg


Kosten der Seminare

[uv]campus ist neu. Die Teilnehmerbeiträge für die einzelnen Seminare finden Sie aktuell unter der Seminarbeschreibung und in der Ansicht, nachdem Sie auf “Anmelden” geklickt haben. Für alle weiteren Fragen steht Ihnen Heike Schulte ter Hardt zur Verfügung.