Der Gesetzgeber hatte die Vergütungsobergrenze bei Aushilfstätigkeiten am 1.10.2022 auf 520 € angehoben und dynamisiert. Zudem hat der Mindestlohn (seit 1.1.2025 12,82 €) im Bezug auf Entlohnung und Aufzeichnungspflichten immense Praxisauswirkungen auf alle Unternehmen. Seit 2023 ist der ausgeweitete Übergangsbereich bis 2.000 € beim Midi-Job umzusetzen. Die Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger haben mit den Geringfügigkeits-Richtlinien 2023, sowie den Neuregelungen zum Werkstudentenprivileg erneut detailversessen agiert. Diese haben in der Abrechnungspraxis viele neue folgenschwere Fallstricke aufgetan. Bei Betriebsprüfungen (insbesondere bei Zoll- und Lohnsteueraußenprüfungen) erhöht sich das Augenmerk der Prüfer, sobald der Bereich der Aushilfstätigkeiten ansteht. Der Handlungsbedarf auf den verschiedensten Ebenen im Personalbüro ist noch größer geworden.
Dieses Seminar macht Sie fit für die Abrechnung geringfügiger und kurzfristiger Beschäfti-gungsverhältnisse und der Gleitzone. Es zeigt Ihnen die Stolpersteine in der täglichen Praxis im Lohnsteuerrecht, bei der Sozialversicherung und im Arbeitsrecht. Sie erhalten eine Reihe von Gestaltungsempfehlungen und Anwendungsbeispielen. Checklisten und Arbeitshilfen, die in die Seminarunterlagen eingearbeitet sind, erleichtern Ihnen die tägliche Arbeit sowie die Vorbereitung auf eine Lohnsteueraußenprüfung / Prüfung durch die Rentenversicherung.
Grundlagen und Neuregelungen für geringfügig Beschäftigte bis 538 € / 556 € monatlich
Alle steuerrechtlichen und sv-rechtlichen Rahmenbedingungen; RV-Pflicht seit 2013 -Vorgaben zur Befreiung; Alles zum Mindestlohn insbesondere zur Arbeitszeit-problematik sowie zu den Aufzeichnungspflichten; Zusammenrechnung mit einer Hauptbeschäftigung; Zusammenrechnung mehrerer Mini-Jobs; Abrechnung von Schülern, Studenten, Rentnern, (Neuregelung durch die Spitzenverbände), Praktikanten, Beamten; Mutterschutz und Elternzeit; Kombination von Aushilfslohn mit Übungsleiterpauschale oder Ehrenamtsfreibetrag; Abgrenzung Arbeitnehmer/selbständige Tätigkeit; etc.
Erhöhung Mindestlohn auf 12,82 € und Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze auf 556 €
Geringfügigkeitsrichtlinien 2023 + Meldevorschriften seit 2023 + Neue Umlage (U2) seit 1.1. 2025
Neue Kombinationsmöglichkeit: Azubi, dualer Student, Pflichtpraktikant + geringfügige Beschäftigtigung beim selben Arbeitgeber!
Grundlagen und Neuregelungen für kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse
Alle steuerrechtlichen und sv-rechtlichen Rahmenbedingungen; Besondere Personengruppen wie arbeitssuchend Gemeldete, Rentner, Schulabgänger und in der Landwirtschaft Beschäftigte; Prüfung der Berufsmäßigkeit; etc.
Grundlagen und Neuregelungen für den Übergangsbereich (Entgelt über 556 € bis 2.000 €)
Unterschiedliche Sozialversicherungs-Beitragslast für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, jedoch volle Rentenentgeltpunkte; jährliche Neuberechnung der Formeln anhand der Verfahrensregeln; Folgen bei ArbN-Verzicht auf die Gleitzonenregelung; Meldeverfahren sowie Anmeldung / Abmeldung und Abführung der SV-Beiträge; etc.
Aber auch zusätzliche Aspekte, wie arbeitsrechtliche Grundlagen, Minijob + Kurzarbeit sowie Minijob und Rente mit den Gesetzen: Flexirentengesetz und Betriebsrentenstärkungsgesetz und Minijobs in Privathaushalten, werden Ihnen nicht vorenthalten.
460/570 €


Thomas Leibrecht
Leibrecht Consulting, München
Thomas Leibrecht war in einem Münchner Verlag tätig und nach mehrjähriger Beschäftigung als Consultant in einer Unternehmensberatung, leitete er den Vertrieb in einem Unternehmen der Baunebenbranche. Seit 1993 ist Thomas Leibrecht selbständiger Trainer und Unternehmensberater im gesamten Bundesgebiet. Seine Schwerpunkte liegen im Personalwesen und Steuerrecht. Er ist Autor von Fachbüchern.
Seminar-Nummer
S082025
Datum
09.09.2025
Uhrzeit
09:00 - 17:00
Ort
HAUS DER UNTERNEHMER
Düsseldorfer Landstraße 7
47249 Duisburg