Warum ist eine außerordentliche Kündigung wirksam, wenn ein Personalgespräch heimlich mitgeschnitten wird und warum unwirksam, wenn ein Mitarbeiter dringend verdächtig ist, in der Messwarte während der Arbeitszeit zu schlafen?

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung ist seit Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuchs fester Bestandteil des Arbeitsrechts. Für die betriebliche Praxis ist eine genaue Kenntnis dieser Rechtsprechung, aber auch die der Landesarbeitsgerichte, von großer Bedeutung. Die Frage, ob eine fristlose Kündigung vor Gericht Bestand hat, hängt meistens entscheidend von der Vorbereitung ab. So müssen Formalien bei der Ermittlung des Sachverhalts eingehalten werden, wenn eine Verdachtskündigung beabsichtigt ist. Generell sind sehr kurze Fristen zu beachten. Unterschätzt werden zudem häufig die Anforderungen und Möglichkeiten einer Beweisaufnahme vor Gericht. Hinzu kommen seit Neuestem die zahlreichen Vorgaben und Einschränkungen aus dem Arbeitnehmerdatenschutzrecht. Auch der Schutz für schwerbehinderte Menschen wurde erhöht.

Das Seminar behandelt umfassend alle Fragen zur außerordentlichen Kündigung. Anhand von zahlreichen Beispielen aus der jüngeren Rechtsprechung werden die verschiedenen Fallgruppen dargestellt. Weiter wird auf das Verfahren vor Ausspruch der fristlosen Kündigung eingegangen sowie auf prozessuale Fragen. Abgerundet wird das Seminar mit Ausführungen zu Abmahnungen und Aufhebungsverträgen.

Folgende Inhalte werden behandelt:

  • Definition des wichtigen Grundes und Fallbeispiele
  • Interessenabwägung – Theorie und Praxis
  • Abmahnung
  • Bagatelldelikte
  • Verdachtskündigung
  • Kündigungserklärungsfrist
  • Formvorschriften
  • Datenschutz
  • Anforderungen an Video- und IT-Überwachung
  • Analyse der BAG-Rechtsprechung
  • Abweichende Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte
  • Ausblick auf die künftige Entwicklung
  • Alternative Aufhebungsvertrag?

350/420 €

Referent

David Hagen

Direktor des Arbeitsgericht, Arbeitsgericht Krefeld

Herr Hagen begann seine juristische Laufbahn als Rechtsanwalt. Er war an verschiedenen Arbeitsgerichten, insbesondere in Duisburg, sowie dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf als Richter tätig. Die arbeitsrechtlichen Fragestellungen aus der täglichen Personalarbeit sind ihm auch aufgrund seiner langjährigen Erfahrungen als Referent und Einigungsstellenvorsitzender vertraut. David Hagen ist zudem Verfasser von Kommentaren zum Arbeitsrecht.

Seminar-Nummer
R152025

Datum
09.09.2025

Uhrzeit
14:00 - 17:00

Ort
HAUS DER UNTERNEHMER
Düsseldorfer Landstraße 7
47249 Duisburg


Kosten der Seminare

[uv]campus ist neu. Die Teilnehmerbeiträge für die einzelnen Seminare finden Sie aktuell unter der Seminarbeschreibung und in der Ansicht, nachdem Sie auf “Anmelden” geklickt haben. Für alle weiteren Fragen steht Ihnen Heike Schulte ter Hardt zur Verfügung.