„Wir sind Zeugen eines bildungspolitischen Skandals: Für jede verantwortungsvolle Tätigkeit oder Position bedarf es in Deutschland eines besonderen Qualifikationsnachweises. Für die Bestellung zum GmbH-Geschäftsführer ist das nicht der Fall. Das rächt sich für den Einzelnen vor dem Hintergrund verschärfter zivil- und strafrechtlicher Haftungsgrundlagen.“ (Prof. Dr. H. Linderhaus).
Tatsächlich haben Gesetzgeber und Gerichte die Haftungsbestimmungen für GmbH-Geschäftsführer innerhalb der letzten zehn Jahre kontinuierlich erweitert. Der GmbH-Geschäftsführer wird vermehrt zum Haftungssubjekt. Das Thema „Compliance“, dessen Beachtung nunmehr eine originäre Geschäftsführerpflicht darstellt, hat den Mittelstand erreicht. Den Haftungsgefahren kann nur durch Kenntnis und Problembewusstsein hinsichtlich der einschlägigen Haftungsbestimmungen entgegengewirkt werden.
Der Workshop hat zum Inhalt:
- Grundzüge der Geschäftsleiterhaftung im GmbH-Recht
- Krisenfrüherkennung und Besonderheiten der Haftung der Geschäftsleiter in der Unternehmenskrise
- Sonderfälle des „Cash-Poolings“, Haftung bei Risikoentscheidungen (Business Judgement Rule), Corporate Governance-Problematik, Compliance
- Compliance und die notwendigen Schlussfolgerungen für die Geschäftsführung der GmbH
- Haftungsprävention
- Besonderheiten der Managerhaftpflichtversicherung (D & O)
- Pflichten des Geschäftsführers in Bezug auf IT-Sicherheit.