Immer neue Anforderungen gefährden die Arbeit Sozialer Dienstleister

Corona-Maßnahmen: Kurzfristig verschärfte Test-Angebotspflicht stellt Arbeitgeber vor enorme finanzielle Herausforderungen

Die zahlreichen kurzfristigen Vorschriften seitens der Politik sind für viele Arbeitgeber der Sozialen Dienste kaum mehr zu verkraften. Pflegedienste, Kitas oder Behinderteneinrichtungen befinden sich in einem Status der permanenten Umorganisation. „Kurzfristiges Öffnen, Schließen, Teile schließen, Teile digital ersetzen, Notbetreuung, Kurzarbeit – das raubt den Anbietern seit über einem Jahr enorm viel Kraft und gefährdet zunehmend das wirtschaftliche Grundgerüst der Unternehmen“, warnt Elisabeth Schulte, Geschäftsführerin des bundesweit aktiven Unternehmerverbandes Soziale Dienste und Bildung. „Die Unternehmer wissen nicht mehr, woran sie sind und wie sie neue Belastungen finanzieren sollen. Gleichzeitig sind die Angestellten zunehmend erschöpft und frustriert.“

Eine erneute Hiobsbotschaft sei die vergangene Woche kurzfristig erlassene Verschärfung der Testangebotspflicht gewesen. „Kaum war die Vorschrift in Kraft getreten, wurde sie direkt schon wieder verschärft. Nun müssen die Unternehmen den Beschäftigten, die nicht im Home Office arbeiten, plötzlich zweimal wöchentlich einen Test auf Kosten des Arbeitgebers anbieten. Hier werden den Unternehmen per Federstrich Kosten auferlegt, die gerade für viele Sozialunternehmen in wirtschaftlich schwerem Fahrwasser kaum zu stemmen sein werden.“

Ein konkretes Beispiel: Eine Duisburger Behinderteneinrichtung mit rund 300 Beschäftigten hatte gerade erst 15.000 Euro in Corona-Tests investiert, um der neuen Arbeitsschutzverordnung gerecht zu werden. Schulte: „Bereits dieser Betrag geht an die Substanz.“ Eine Einrichtung für Menschen mit Behinderungen habe keine Produkte, auf welche sie die Kosten umlegen könne. Sie könne auch nicht mal eben Beiträge von den Menschen mit Behinderungen erheben. Und ebenso wenig könne sie die festen Kostensätze der Kostenträger wegen dieser Maßnahmen erhöhen.

Genau das sei das Problem, so Schulte: „Die Politik belastet die Sozialunternehmen finanziell, sorgt aber nicht für eine entsprechende Refinanzierung.“ Das sei kein neues Phänomen, Kostenträger und öffentliche Hand stritten sich regelmäßig über die finanzielle Verantwortung für den sozialen Sektor. „Aber in der Corona-Pandemie trifft es Dienstleister, die nach über einem Jahr der Unsicherheit schon weitgehend ausgeblutet sind.“

Natürlich, eine nachhaltige Teststrategie sei nötig, sagt Schulte. Und die Unternehmen trügen ihren Teil zur Bewältigung der Corona-Krise von Beginn an bei. Leider ignoriere die Politik dieses Engagement weitgehend. „Gerade Soziale Dienstleister wissen nur zu gut, was Gesundheit oder auch Prävention für die Menschen bedeuten. Sie begrüßen daher grundsätzlich Maßnahmen, die geeignet sind, die Verbreitung des Corona-Virus zu verhindern – allein schon aus Eigeninteresse, um die Mitarbeiter und Kunden nicht zu gefährden.“ Aber der politische Aktionismus der vergangenen Woche lasse viele Verantwortliche schlicht verzweifeln. „Es hat den Anschein, als denke die Politik über die Konsequenz ihrer Entscheidungen gar nicht mehr nach. Da werden nicht nur die Sozialunternehmen schlicht zu Spielbällen. Unsere Forderung: Die Belastungen der sozialen Dienstleister durch Maßnahmen gegen das Corona-Virus müssen finanziell – und auch durch Bürokratieabbau – aufgefangen sowie verhältnismäßig und nachvollziehbar sein. Die Maßnahmen dürfen nicht die Schäden des Virus vergrößern, sondern müssen auch eine Perspektive für die Zukunft bieten.“

 

Hintergrund

Gemeinnützige Einrichtungen sind bereits seit über einem Jahr gebeutelt von zeitweisen Schließungen ihrer Einrichtungen, damit verbundenen Einnahmeausfällen, Kurzarbeit, Ausfall Beschäftigter aufgrund Betreuung kleiner Kinder, hoher zusätzlicher Ausgaben für Hygienemaßnahmen wie Masken und vielem mehr. Viele Fragen sind allerdings nach wie vor offen: Sind die Regelungen zum Kurzarbeitergeld nun final? Was ist mit Leistungen aus dem Schutzschirm und der Anrechnung von Kurzarbeitergeld? Hier soll noch zwei Jahre lang geprüft werden. Konsequenz: Die Einrichtungen wissen aktuell nicht, wo sie finanziell stehen. Trotzdem müssen sie zusätzliche Gelder aufgrund neuer gesetzlicher Vorgaben aufbringen. Geld, das auch an anderer Stelle dringend benötigt wird, beispielsweise der Digitalisierung, um die Mitarbeiter zu entlasten.

Und auch im sozialen Dienstleistungsbereich steht die Frage nach der Verantwortung immer wieder im Zentrum von Konflikten. Wer schultert die zusätzlichen Risiken durch Corona? Etwa wenn Beschäftigte von Trägern im offenen Ganztagsunterricht auf einmal Schüler dabei beaufsichtigen sollen, sich selbst zu testen. Wer haftet, wenn ein Grundschulkind einem andern mit einem Röhrchen beispielsweise das Trommelfell verletzt? Oder wenn sich bei Kindern aufgrund der mittlerweile intensiven Testungen in Schulen die Nasenschleimhäute entzünden?

 

Beispiele:

Es gibt Behinderteneinrichtungen, die ihre Frühförderung nicht durchführen können. Grund: Die Beschäftigten sind vorwiegend junge Frauen mit eigenen Kindern. Im Zuge des Schul- und KiTa-Lockdowns müssen diese über Monate hinweg ihre Kinder betreuen und fallen für ihre Tätigkeit aus. Problem: Frühförderung fokussiert auf einen sehr kurzen, aber eminent wichtigen Zeitraum von zumeist zwei Jahre. Wenn hier nun ein Jahr wegfällt, sind die betroffenen Kinder für ihre gesamte Zukunft beeinträchtigt.

Weiterbildung: Manche Anbieter müssen fast 100-prozentige Rückgänge bei ihren Präsenzmaßnahmen verkraften. Nicht jede Weiterbildung kann digitalisiert werden. Vor allem mehrwöchige Lehrgänge mit Internatsunterbringung fallen seit über einem Jahr weg. Dazu gehören auch z.B. Sprachkurse für Menschen mit Migrationshintergrund. Auch hier sind nicht nur die Schäden für die Bildungsträger enorm, sondern auch für diejenigen, die durch die Bildungsmaßnahmen integriert werden und bessere Chancen für den Arbeitsmarkt bekommen sollen.

Elisabeth Schulte: „Nicht für alle diese Kosten und Risiken ist die Politik verantwortlich, jedoch muss sie bei all ihren Maßnahmen den Kontext berücksichtigen, in den hinein sie den Unternehmen neue zusätzliche Belastungen aufbürdet.“

Elisabeth Schulte, Geschäftsführerin des Unternehmerverbandes Soziale Dienste und Bildung. (Foto: Unternehmerverband)

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