Corona-Virus: Was tun bei Quarantäne?

Die zehn Juristen des Unternehmerverbandes haben Expertise zu den vielen arbeitsrechtlichen Fragen in Zeiten der Corona-Krise

Quarantäne, also die befristete Isolation von Menschen, ist in der Corona-Krise das wichtigste Instrument, um die Verbreitung des Virus zu unterbinden. Ob behördlich angeordnet oder vorsorglich z. B. nach der Rückkehr aus einem Risiko-Gebiet: Wird in der Zeit der Quarantäne das Gehalt weitergezahlt? Muss es der Arbeitgeber zahlen, obwohl keine Arbeitsleistung erfolgt? Kann man bei vorsorglicher Quarantäne trotzdem im Homeoffice arbeiten? „Um solche Fragen rund um Corona drehen sich die Anfragen unserer Mitgliedsunternehmen derzeit fast ausschließlich“, sagt der Hauptgeschäftsführer des Unternehmerverbandes, Wolfgang Schmitz. Es herrsche große Verunsicherung in den Betrieben. Die zehn Arbeitsrecht-Experten des Unternehmerverbandes beantworten die Fragen schnellstmöglich – nicht auf jede gibt es konkrete Antworten, da es eine solche Situation so noch nie gab.

„Die Anordnung einer Quarantäne ist in Deutschland im Infektionsschutzgesetz geregelt. Die genauen Vorgaben treffen jeweils die Gesundheitsämter vor Ort“, erläutert Arbeitsrecht-Experte Wolfgang Schmitz. Fakt ist: Wer sich in Quarantäne befindet, kann seinen Arbeitsplatz nicht aufsuchen. „Der Arbeitgeber muss den Lohn aber weiterhin zahlen“, erläutert Schmitz, und zwar für eine Dauer von bis zu sechs Wochen. Den gezahlten Lohn kann sich der Arbeitgeber dann erstatten lassen: In NRW dafür zuständig sind die Landschaftsverbände Rheinland (LVR, Regierungsbezirke Köln und Düsseldorf) und der Landschaftsverband Westfalen Lippe (LWL, Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold und Münster). Über sie läuft auch der Antrag auf Lohnfortzahlung ab der siebten Woche für Arbeitnehmer.

Während sich die oben genannten Regelungen auf eine offiziell verordnete Quarantäne beziehen, ist eine eigenmächtig verordnete Quarantäne unzulässig, betont der Hauptgeschäftsführer. Dabei kann Quarantäne in vielen Fällen sinnvoll sein, z. B. wenn man aus einem Risiko-Gebiet aus dem Urlaub zurückkehrt, anderweitig begründete Angst hat, sich angesteckt zu haben, oder sich krank fühlt. „Doch auch dann darf man nicht einfach zu Hause bleiben, sondern muss einen Arzt oder direkt das Gesundheitsamt konsultieren“, sagt Schmitz. Telefonisch sollte dann umgehend auch der Kontakt zum Arbeitgeber gesucht werden: „Möglich ist dann, die Arbeit aus dem Homeoffice, das Abfeiern von Überstunden oder eine bezahlte oder unbezahlte Freistellung zu vereinbaren.“

Die Corona-Krise zeigt, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer einvernehmlich und flexibel sehr gute Regelungen finden, damit die Gesundheit geschützt wird, zugleich aber auch die Arbeit erledigt wird. „Viele Chefs schlagen ihren Beschäftigten vor, vorsorglich ins Home-Office zu gehen. Auch wenn dies keiner muss, nehmen es viele Beschäftigte dankbar an.“ Auch zu Hause gilt die so genannte „Treuepflicht“ gegenüber dem Arbeitgeber: So lange man nicht krank ist und einem die erforderlichen Arbeitsmittel, also zum Beispiel Notebook und Unterlagen, zur Verfügung stehen, muss man arbeiten.

Hilfreiche Webseiten:

Der LVR hat umfangreiche Informationen zur Entschädigung des Verdienstausfall zusammengestellt, u. a. auch Antragsvordrucke: www.lvr.de/de/nav_main/soziales_1/soziale_entschaedigung/taetigkeitsverbot/taetigkeitsverbot.jsp

Das Wirtschaftsministerium NRW hat für Unternehmer Informationen über mögliche Hilfen zusammengestellt: www.wirtschaft.nrw/coronavirus-informationen-ansprechpartner

Der Unternehmerverband hat auf seiner Homepage eine Sonderseite mit aktuellen Informationen zum Corona-Virus eingerichtet: www.unternehmerverband.org/aktuelles/initiativen/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen/

Quarantäne, also die befristete Isolation von Menschen, ist in der Corona-Krise das wichtigste Instrument, um die Verbreitung des Virus zu unterbinden. (Foto: iStock)

Ansprechpartner

Christian Kleff

Geschäftsführer "Wirtschaft für Duisburg" und Geschäftsführer Kommunikation

Telefon: 0203 99367-225

E-Mail:kleff(at)unternehmerverband(dot)org

Jennifer Middelkamp

Regionalgeschäftsführung Kreise Borken / Kleve und Pressesprecherin

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Geraldine Klan

Referentin

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Avelina Desel

Mitarbeiterin Kommunikation und Marketing

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