Zeitarbeit – was Unternehmen jetzt beachten müssen

75 Teilnehmer bei Vortrag des Unternehmerverbands / Politische Entscheidungen bringen gravierende Änderungen mit sich

Die Zeitarbeit – auch Arbeitnehmerüberlassung genannt – ist auch für Unternehmen an Rhein und Ruhr ein wichtiges Instrument, um etwa flexibel auf Auftragsspitzen oder saisonale Schwankungen zu reagieren. „Seit jeher wird dieses Modell aber auch heftig diskutiert, die Politik sieht sich zwecks Regulierung immer wieder auf den Plan gerufen“, kritisiert Martin Jonetzko, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Unternehmerverbandes. Weil aktuelle politische Entscheidungen Zeitarbeit sowie Werk- und Dienstvertrag wohl erheblich verändern werden, bot der Unternehmerverband seinen Mitgliedern in der vergangenen Woche einen exklusiven Informationsvorsprung bei einem Vortrag im HAUS DER UNTERNEHMER.

75 Unternehmer, Geschäftsführer, Personalleiter und Führungskräfte kamen zur Informationsveranstaltung, bei der der ausgewiesene Arbeitsrechtsexperte Prof. Dr. Bernd Schiefer, Geschäftsführer von unternehmer nrw, referierte. Er berichtete über die teils gravierenden Änderungen: „Es ist wichtig, bereits vor Inkrafttreten der Regelungen zu wissen, auf welche Abgrenzungskriterien und Gestaltungsmöglichkeiten besonders zu achten ist.“ Insbesondere die betriebspraktische Umsetzung von Arbeitnehmerüberlassung einerseits und Werkverträgen andererseits bedarf zukünftig eines besonderen Augenmerks, da die rechtlichen Konsequenzen im Falle einer regelwidrigen Gestaltung erheblich zum Nachteil der Anwender verschärft werden.

Zum Hintergrund: Das Bundeskabinett hat am 1. Juni 2016 den Gesetzentwurf zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze beschlossen. „Der Entwurf ist ein vertretbarer Kompromiss, was die Abgrenzung von Selbstständigkeit zur Arbeitnehmereigenschaft betrifft“ lautet Jonetzkos Einschätzung. Die neuen Regelungen zur Zeitarbeit stellen im Grundsatz sicher, dass die Arbeitsbedingungen in dieser wichtigen Branche auch zukünftig in Teilen tarifautonom gestaltet werden können. „Doch trotz Änderungen gegenüber dem Referentenentwurf aus November 2015 bedarf der Entwurf weiterer Korrekturen“, fordert Jonetzko. „Durch Zeitarbeit kommen viele Arbeitnehmer überhaupt erst in den Arbeitsmarkt. Der Zugang ist ihnen aufgrund etwa fehlender Qualifikation oder Erfahrung ansonsten verwehrt. Dieses funktionierende Modell muss es weiterhin geben!“ Der Gesetzgeber sei gut beraten, so sein Resümee, die Zeitarbeit nicht noch weiter einzuschränken und zu verteuern.

Die Unternehmerverbandsgruppe mit ihren sechs Einzelverbänden und ihren rund 700 Mitgliedsunternehmen gehört zu den größten Arbeitgeberverbänden Nordrhein-Westfalens. Drei der sechs Verbände in der Gruppe agieren in der Region Ruhr-Niederrhein, die drei weiteren sind bundesweit aktiv. Mit Sitz in Duisburg reicht das Gebiet der regionalen Verbände vom westlichen Ruhrgebiet (Duisburg, Mülheim, Oberhausen) über den rechtsrheinischen Teil des Kreises Wesel bis an die niederländische Grenze (Emmerich und Umgebung) und ins Münsterland (Bocholt und Umgebung).

Prof. Dr. Bernd Schiefer (Mitte), Geschäftsführer von unternehmer nrw, war gefragter Arbeitsrechts-Experte im HAUS DER UNTERNEHMER. Wolfgang Schmitz (rechts) und Martin Jonetzko vom Unternehmerverband hatten die Mitglieder zum Vortrag über Änderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes eingeladen. (Foto: Unternehmerverband)

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