Zeitarbeit: Brücke in Beschäftigung

Unternehmerverband spricht sich für das moderne Instrument der Personalpolitik aus

Für kommenden Donnerstag hat die IG Metall zu einem bundesweiten Aktionstag „gegen Leiharbeit“ aufgerufen. Der Unternehmerverband spricht sich für das Arbeitsmarktinstrument aus. Einige Zahlen, Fakten und Argumente pro Zeitarbeit (Quellen: BDA, Metall NRW, Manpower).

O-Ton des Hauptgeschäftsführers Wolfgang Schmitz:
- am 24.02.2011 bei Studio 47 in den News und im Beitrag zum Aktionstag

 

Flexibilisierung statt Kostensenkung

  • Zeitarbeiternehmer decken in den Unternehmen zeitlich begrenzt Auftragsspitzen ab.
  • Zeitarbeit ist eine flexible Alternative zu klassischen Arbeitsverhältnissen.
  • Zu Beginn eines Aufschwungs trägt Zeitarbeit maßgeblich dazu bei, dass sich dieser auf dem Arbeitsmarkt niederschlägt.

 

Zeitarbeit baut Brücken in Arbeit und ersetzt nicht das Stammpersonal

  • Langzeitarbeitslose, weniger qualifizierte Menschen, Ältere, Berufseinsteiger und Berufsrückkehrer erhalten durch die Zeitarbeit überhaupt erst die Chance auf eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.
  • Zwei Drittel der Zeitarbeitskräfte waren zuvor arbeitslos.
  • Mehr als die Hälfte der Zeitarbeitnehmer finden auch nach Ende des Arbeitsvertrages weiterhin Beschäftigung.
  • Der Anteil von Zeitarbeitnehmern an der Gesamtbeschäftigung liegt bei uns nur bei 1,5 Prozent.
  • Reguläre Arbeitsplätze oder Stammbelegschaften werden nicht durch Zeitarbeit ersetzt.

 

Zeitarbeit bedeutet soziale Sicherheit

  • Zeitarbeitsunternehmen sind vollwertige Arbeitgeber. Anders als in anderen Ländern haben Zeitarbeitnehmer einen sozialversicherungspflichtigen Vollzeit-Arbeitsplatz, u. a. mit ganz normalem Urlaubsanspruch und Kündigungsschutz. Auch werden sie in überlassungsfreien Zeiten vergütet, was soziale Sicherheit bedeutet. Die Bezahlung ist so flächendeckend wie in keiner anderen Branche durch Tarifverträge geregelt.
  • Für die Zeitarbeitsbranche bestehen geltende Tarifverträge mit den DGB-Gewerkschaften, die die Arbeitsbedingungen und die Entgelte regeln.
  • In die Tarifautonomie der Zeitarbeitsverbände darf nicht eingegriffen werden.
  • Im Vermittlungsausschuss zu Hartz IV hat man sich gestern auf die Einführung einer Lohnuntergrenze für die Zeitarbeit geeinigt, die ab dem 1. Mai 2011 gelten soll (Bundestag und Bundesrat müssen dem Vermittlungsergebnis allerdings noch zustimmen). Der Unternehmerverband begrüßt grundsätzlich, dass damit ein Mindestlohn auch für in Deutschland eingesetzte, ausländische Zeitarbeitnehmer gilt, die vor dem Hintergrund der Freizügigkeit für Arbeitnehmer aus Mittel- und Osteuropa ab Mai 2011 auf den deutschen Arbeitsmarkt drängen. Die Setzung dieser Lohnuntergrenze muss den Tarifvertragsparteien vorbehalten bleiben.

 

Beschäftigungsmotor nicht abwürgen

  • Nach der Krise war die Zeitarbeitsbranche der wichtigste Jobmotor: Jede zweite neue Stelle entfiel auf die Zeitarbeit.
  • Zeitarbeit zu beschneiden, beseitigt die Lösung, nicht das Problem.
  • equal pay-Regelungen gefährden den Jobmotor Zeitarbeit: Geringqualifizierte würden noch schwerer in Beschäftigung kommen.
  • equal pay-Regelungen sind alles andere als fair: Die Stammbelegschaft, die langjährig und kollektiv Wissen angesammelt hat, verdient wortwörtlich mehr als Zeitarbeitnehmer, die nur vorübergehend eingesetzt werden und in der Regel weniger gut ausgebildet und einschlägig berufserfahren sind.
  • equal pay-Regelungen sind Bürokratiemonster: Zeitarbeitnehmer wechseln Unternehmen und Abteilungen, das mitunter im kurzen Abstand. Die Entlohnung müsste demnach ständig wechseln, was passiert, wenn es keine vergleichbaren, festangestellten Arbeitnehmer gibt?
  • Die uneingeschränkte Anwendung des equal treatment-Grundsatzes würde den Unternehmen die notwendigen Flexibilitätsreserven nehmen. Tarifvertragliche Abweichungen so wie zurzeit möglich, muss es weiterhin geben.

 

Zeitarbeit entspricht europäischem Standard

  • Das deutsche Zeitarbeitsrecht entspricht bereits weitgehend der Zeitarbeitsrichtlinie 2008/104/EG. Dies gilt insbesondere hinsichtlich des Gleichstellungsgrundsatzes.
  • Einer Änderung des deutschen Rechts bedarf es insofern nicht.

Ansprechpartner

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Regionalgeschäftsführung Kreise Borken / Kleve und Pressesprecherin

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Avelina Desel

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