„Zeit für Veränderung“

Kirchliches Arbeitsrecht vor großen Herausforderungen / Gewerkschaften sind zu beteiligen

Über 150 Gäste aus dem gesamten Bundesgebiet diskutierten jetzt auf dem
1. Kirchlichen Dienstgebertag in Duisburg. Organisatoren dieser Veranstaltungspremiere waren der Caritasverband für das Bistum Essen und der Unternehmerverband Soziale Dienste und Bildung mit Sitz in Duisburg. Die Zusammenarbeit gibt die Chance, über den jeweils eigenen Tellerrand zu schauen, betonten übereinstimmend Diözesan-Caritasdirektor Andreas Meiwes und Wolfgang Schmitz, Hauptgeschäftsführer des Unternehmerverbandes.

„Zeit für Veränderung“ hieß es bereits in der Einladung. Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt zum kirchlichen Arbeitsrecht zwingen die Kirchen zum Handeln. Nach dem sogenannten Dritten Weg der Kirchen wird das Arbeitsrecht für ca. 1,3 Mio. Mitarbeiter bei Kirche, Caritas und Diakonie in Arbeitsrechtlichen Kommissionen festgelegt. Tarifverträge mit Gewerkschaften sind bisher weitgehend ausgeschlossen. Nach den höchstrichterlichen Entscheidungen ist der Dritte Weg der Kirchen aber nur noch dann rechtmäßig, wenn Gewerkschaften organisatorisch eingebunden werden. Dabei genügt es keinesfalls, wenn diese nur am „Katzentisch“ sitzen, so Prof. Jacob Joussen, Professor für deutsches und europäisches Arbeitsrecht an der Ruhr-Universität Bochum und einer der profiliertesten Rechtswissenschaftler auf dem Gebiet des kirchlichen Arbeitsrechts.

Das Diakonische Werk Niedersachsen hat bereits Konsequenzen aus den Erfurter Urteilen gezogen und den Dritten Weg aufgegeben. „Wir sind in ein kirchengemäßes Tarifvertragssystem gewechselt“, so Dr. Jörg Antoine, Vorstandsmitglied des Diakonischen Werkes Niedersachsen. Hierbei werden kirchliche Besonderheiten berücksichtigt. Antoine berichtete, dass man sich mit den Gewerkschaften auf ein Schlichtungsverfahren verständigt habe, so dass Streiks ausgeschlossen sind. „Dieser Weg ist für die katholische Seite allerdings keine Option“, so Heinz-Josef Kessmann, Vizepräsident des Deutschen Caritasverbandes und Vorsitzender der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes. Die katholische Kirche hat entschieden, dass sie am Dritten Weg festhalten will. Erkennbar sei auf katholischer Seite der gemeinsame Wille, den gerichtlichen Vorgaben mit möglichst wenigen Eingriffen in das bewährte System des Dritten Weges nachzukommen, so Kessmann.

Auch, wenn die Rechtsprechung nach wie vor kirchlichen Dienstgebern unter bestimmten Voraussetzungen eine Sonderrolle zubilligt, ist nach Ansicht des Hauptgeschäftsführers des Unternehmerverbandes, Wolfgang Schmitz, klar, dass die Herausforderungen von kirchlichen Dienstgebern und "normalen" Arbeitgebern jetzt viele Parallelen aufweisen. Genau hier sieht Schmitz auch Möglichkeiten, dass der Unternehmerverband die Personalverantwortlichen der Kirche unterstützt. "Unsere Erfahrungen im Bereich des Arbeitsrechts und vor allem bei Tarifverhandlungen können helfen, den dritten Weg der Kirchen zukunftssicher zu machen", betont Schmitz, der auf viele mit den großen Gewerkschaften geschlossen Tarifverhandlungen verweisen kann.

Vor den Gästen im Duisburger HAUS DER UNTERNEHMER lobten alle Beteiligten die fruchtbare Partnerschaft, die sich im ersten Kirchlichen Dienstgebertag manifestiert. „Die Zusammenarbeit eines Arbeitgeberverbandes mit einem Caritasverband ist für beide Seiten neu und ungewöhnlich und machte den besonderen Reiz des Dienstgebertages aus“, verdeutlicht Elisabeth Schulte, Geschäftsführerin des Unternehmerverbandes Soziale Dienste und Bildung, der bundesweit soziale Einrichtungen verschiedener Träger, auch kirchlicher, bei arbeitsrechtlichen und tarifpolitischen Fragen berät und vertritt. Elisabeth Schulte ist auch gleichzeitig Vorsitzende der Diözesangruppe Ruhrgebiet des Bundes Katholischer Unternehmer (BKU).

Offenheit für neue Ideen kennzeichnete den gesamten Programmverlauf. Die Diskussion mit den anwesenden Führungskräften sozialer Einrichtungen hat gezeigt, dass noch viele Fragen zu klären sind. Es geht für die Kirchen um grundlegende Veränderungen. Dafür hat der Duisburger Dienstgebertag wichtige Impulse geliefert.

 

Interviews mit Referenten und Initiatoren des Kirchlichen Dienstgebertages:

Organisatoren und Initiatoren des 1. Kirchlichen Dienstgebertages (v. l. n. r.): Wolfgang Schmitz (Unternehmerverband), Elisabeth Schulte (Unternehmerverband), Martin Simon (Caritasverband für das Bistum Essen) und Andreas Meiwes (Caritasverband für das Bistum Essen) (Foto: Unternehmerverband)

Ansprechpartner

Christian Kleff

Geschäftsführer "Wirtschaft für Duisburg" und Geschäftsführer Kommunikation

Telefon: 0203 99367-225

E-Mail:kleff(at)unternehmerverband(dot)org

Jennifer Middelkamp

Regionalgeschäftsführung Kreise Borken / Kleve und Pressesprecherin

Telefon: 0203 99367-223

E-Mail:middelkamp(at)unternehmerverband(dot)org

Geraldine Klan

Referentin

Telefon: 0203 99367-224

E-Mail:klan(at)unternehmerverband(dot)org

Avelina Desel

Mitarbeiterin Kommunikation und Marketing

Telefon: 0203 99367-205

E-Mail:desel(at)unternehmerverband(dot)org