Schwerer Kompromiss für die Unternehmen

Der Unternehmerverband sieht die Betriebe der Metall- und Elektroindustrie mit dem neuen Tarifvertrag an der Schmerzgrenze angekommen

„Das Lohnplus für die Beschäftigten der Metall- und Elektroindustrie bringt die hiesigen Unternehmen an ihre Belastungsgrenze“, erläutert der Hauptgeschäftsführer des Metallverbandes Ruhr-Niederrhein, Wolfgang Schmitz, den jetzt gefundenen Tarifkompromiss in der Branche. Arbeitgeber und Gewerkschaften haben sich auf eine Lohnsteigerung von 3,4 Prozent ab dem 1. April dieses Jahres verständigt. Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit von insgesamt 15 Monaten. Für die Monate Januar, Februar und März 2015 ist eine Einmalzahlung von 150 Euro für die rund 700.000 Beschäftigten allein in NRW vorgesehen. „Trotz niedrigster Inflation gibt es einen erheblichen Lohnzuwachs für die Beschäftigten der größten Industriebranche. Vielen Unternehmen tut dieser Kompromiss weh, doch er war unvermeidlich um Schlimmeres abzuwenden“, erklärt Schmitz.

Unterm Strich sei nunmehr die Belastungsgrenze für die Unternehmen erreicht. „Wir sind mit einem Durchschnittslohn von 43.000 Euro eine absolute Hochlohnbranche. Die IG Metall muss aufpassen, dass sie den schleichenden Prozess der Deindustrialisierung in Deutschland durch eine maßlose Lohnpolitik nicht immer weiter befördert“, mahnt Schmitz. Die Warnstreikwelle im Vorfeld des Tarifkompromisses sei bereits völlig überzogen gewesen. „Gut, dass jetzt wenigstens weitere Streiks vermieden werden konnten“, so Schmitz abschließend.

Die Regelungen zum neuen Tarifvertrag Bildung bezeichnete Schmitz hingegen als „zukunftsorientiert“. Die große Bedeutung von Bildung und Qualifizierung in den Betrieben sei unstrittig. Deshalb sei der ursprüngliche Tarifvertrag Qualifizierung um Regelungen zur Bildungsteilzeit erweitert worden. „Wir haben jetzt ein Regelwerk, das den betrieblichen Erfordernissen angemessen ist“, betonte Schmitz. Die Beschäftigten hätten nun die Möglichkeit, im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber durch intelligente Arbeitszeit-Modelle für die persönliche Weiterbildung freigestellt zu werden. Dabei bleibe aber der betriebliche Bedarf Maßstab für alle Qualifizierungsmaßnahmen. „Wichtig war uns, dass unsere Unternehmen hier weiterhin weder einen finanziellen Aufwand noch einen tarifvertraglichen Zwang für persönliche berufliche Weiterbildung ihrer Beschäftigten zu befürchten haben“, betonte Schmitz.

Der neue Tarifvertrag zur Altersteilzeit lege jetzt einen noch größeren Schwerpunkt auf die Berücksichtigung besonders belasteter Mitarbeiter. „Die Vorfahrt für Mitarbeiter, die nicht mehr arbeiten können, ist eine Grundsäule unserer Argumentation in der Tarifrunde 2015 gewesen“, sagte Schmitz. Bestehende betriebliche Altersteilzeit-Systeme, die über freiwillige Betriebsvereinbarungen abgeschlossen seien, blieben von den neuen Regelungen unberührt.

Positiv sei immerhin, dass die modernen Tarifverträge auch mehr Raum für unternehmensbezogene Lösungen bieten. „Sondertarifverträge für Betriebe, die zum Beispiel mit wirtschaftlichen Problemen zu kämpfen haben, sind weiterhin ein wichtiges Instrument“, so Schmitz.

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