Nicht in die Datenschutz-Falle tappen

Rechtsanwältin vom Unternehmerverband gibt Tipps zum Beschäftigten-Datenschutz

Muss sich jedes Unternehmen mit Beschäftigten-Datenschutz auseinandersetzen? Dürfen Arbeitgeber die E-Mails ihrer Angestellten lesen? Dürfen Telefone überwacht werden? „Der Schutz personenbezogener Daten ist durch die Datenschutzgrundverordnung, die vor gut einem Jahr in Kraft trat, erneut in den Fokus gerückt“, so Wolfgang Schmitz, Hauptgeschäftsführer des Unternehmerverbandes. „Jedes Unternehmen, das ganz oder teilweise automatisierte personenbezogene Daten verarbeitet oder in einem Dateisystem speichert, muss die geltenden Regelungen berücksichtigen“, ergänzt Henrike Prömmel. Die Fachanwältin für Arbeitsrecht gehört zum zehnköpfigen Juristenteam des Unternehmerverbandes.

Ein paar schnelle persönliche Worte, eine Online-Bestellung, oder eine kurze Anmeldung – manche Arbeitnehmer nutzen den betrieblichen E-Mail-Account für private Belange. Darf der Arbeitgeber die E-Mails seiner Angestellten lesen? Manche Chefs erlauben die Privatnutzung des PCs beispielsweise in Pausenzeiten. „Grundsätzlich ist die Einsichtnahme in den Inhalt von privaten E-Mails verboten“, so Prömmel. In manchen Betrieben läge eine Einwilligung seitens der Mitarbeiter vor. „In einer Betriebsvereinbarung kann festgelegt werden, ob die Privatnutzung zulässig ist oder nicht, und zu welchen Bedingungen“, ergänzt Prömmel.

Und wie sieht es bei Telefongesprächen aus? „Das heimliche Abhören ist unzulässig“, so Prömmel. „Bei Banken und Versicherungen bestehen aber beispielsweise teilweise Pflichten zum Erfassen von Gesprächsinhalten.“ Das Unternehmen habe dies allerdings im Vorfeld mitzuteilen, sowohl dem Arbeitnehmer als auch dem Gesprächsteilnehmer.

Im Zuge der Datenschutzgrundverordnung müssen Beschäftigte auf den Datenschutz verpflichtet werden. „Zuständig ist der Unternehmer selbst, er kann allerdings eine Hilfsperson wie z. B. einen Experten für Datenschutz hinzuziehen“, so Prömmel. Zu empfehlen sei eine Verpflichtung schriftlich oder im elektronischen Format. „Damit die Beschäftigten laufend sensibilisiert werden, empfiehlt es sich, in regelmäßigen Abständen über Schulungen oder schriftliche Hinweise zu erinnern und diese aufzufrischen.“

In der aktuellen Ausgabe der Verbandszeitung [unternehmen!] beantwortet Henrike Prömmel „10 Fragen zum Beschäftigten-Datenschutz“ ausführlich. Die [unternehmen!] kann über www.unternehmerverband.org/aktuelles abgerufen werden und liegt im HAUS DER UNTERNEHMER in Duisburg-Buchholz sowie in vielen öffentlichen Einrichtungen aus.

Der Unternehmerverband berät mit seinem Team aus zehn Juristen insgesamt 700 Unternehmen bundesweit, aber mit Schwerpunkt an Rhein und Ruhr sowie im Westmünsterland, u. a. in Sachen Arbeitsrecht. Neben Personalfragen beraten die Arbeitsrecht-Experten des Unternehmerverbandes die Mitglieder kostenlos auch bei allen Fragen zur Vertragsgestaltung oder den Arbeitsbedingungen.

Regelmäßig werden im HAUS DER UNTERNEHMER Seminare zum Thema Datenschutz angeboten, beispielsweise am Dienstag, 26. November 2019. Die Veranstaltung „Grundlagen und erste praktische Erfahrungen zu DSGVO/BDSG“ informiert kompakt über die rechtlichen Anforderungen und auch die ersten Erfahrungen aus der Praxis mit der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie dem neuen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Weitere Informationen und Anmeldung: www.haus-der-unternehmer.de/weiterbilden

Henrike Prömmel, Fachanwältin für Arbeitsrecht beim Unternehmerverband. (Foto: Unternehmerverband)

Ansprechpartner

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Geschäftsführer "Wirtschaft für Duisburg" und Geschäftsführer Kommunikation

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Regionalgeschäftsführung Kreise Borken / Kleve und Pressesprecherin

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