Mindestlohn drückt Gehälter in der Bildungsbranche weiter nach unten

Unternehmerverband Soziale Dienste und Bildung warnt vor einer staatlich festgelegten Lohnuntergrenze

Der Unternehmerverband Soziale Dienste und Bildung kritisiert einen Vorstoß der Gewerkschaften ver.di und GEW sowie des Bildungsverbandes BBB: Sie haben erneut einen Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertrages Bildung beim Bundesarbeitsministerium eingereicht. „Obwohl der erste Antrag im Oktober 2009 von der Bundesregierung wegen fehlenden öffentlichen Interesses abgelehnt wurde, wurde nun der exakt gleiche Tarifvertrag erneut eingereicht. Wie schon 2009 hält es der Unternehmerverband für äußerst problematisch, dass die antragstellende Zweckgemeinschaft nur eine kleine Minderheit von Bildungseinrichtungen in Deutschland vertritt“, kritisiert Elisabeth Schulte. Sie ist die Geschäftsführerin des Unternehmerverbandes Soziale Dienste und Bildung, der als Arbeitgeberverband bundesweit u.a. Bildungseinrichtungen vertritt. Schulte appelliert in einer Stellungnahme an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales dringend, der Allgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertrages von ver.di, GEW und BBB nicht stattzugeben: „Das wäre wettbewerbsverzerrend und schädlich für die Bildungsbranche wie auch für den Arbeitsmarkt.“

Ein wesentlicher Kritikpunkt des Unternehmerverbandes ist, dass der Antragsteller nicht repräsentativ für die Branche ist. Zwar geben die Antragsteller an, die Tarifbindung von ursprünglich 5.000 Arbeitnehmern inzwischen mindestens verdoppelt zu haben, sodass 40 Prozent der angeblich 26.000 Beschäftigten der Branche vertreten sind. Das aber bezweifelt Schulte: „Branchenkenner gehen von 90.000 bis 145.000 Arbeitnehmern im Bereich der SGB II/III-geförderten Weiterbildung aus. Wir selbst haben immerhin 64.427 Mitarbeiter konkret recherchieren können, und gehen demzufolge geschätzt von mehr als 100.000 bundesweit aus.“

Schulte warnt: „Der Mindestlohn wurde schon bei seiner Diskussion vor drei Jahren sofort dazu genutzt, ihn bei Ausschreibungen von Aufträgen als Maßstab vorzugeben. So spart die öffentliche Hand Geld, aber die Gehälter für die Mitarbeiter von Bildungseinrichtungen werden auf den Mindestlohn gedrückt, denn sonst verliert man jeden Auftrag. Die Gewerkschaften erweisen so den Beschäftigten einen Bärendienst!“

Zudem hätte sich in anderen Branchen gezeigt, dass der Mindestlohn die Probleme nicht löst. „Er verhindert vielmehr, dass neue Arbeitsplätze geschaffen werden, weil etwa Geringqualifizierte oder Arbeitslose den Einstieg in ersten Arbeitsmarkt nicht mehr finden.“ Und Elisabeth Schulte, die die Bildungsbranche bestens kennt, weiß: Es gibt legale Wege – z. B. durch Beschäftigung von Honorarkräften –, den Mindestlohn zu umgehen. „Das ist alles andere als fairer Wettbewerb.“ Als Alternative zu einem Mindestlohn befürwortet der Unternehmerverband eine negative Einkommensteuer, auch „Bürgergeld“ oder „aktivierendes Grundeinkommen“ genannt, das Arbeitsanreiz schafft.

In seiner Stellungnahme an die politischen Entscheidungsträger hat der Unternehmerverband nicht zuletzt einen Widerspruch deutlich gemacht: Anders als in der freien Wirtschaft gibt in der Bildungsbranche die Politik Ausschreibungspraxis und Bewertungskriterien der Angebote vor, er ist selbst für die Refinanzierung der Maßnahmen verantwortlich und drückt die Preise. „Umso weniger wäre es nachvollziehbar, wenn die Politik nun einen Mindestlohn einführt, um niedrige Entgelte zu verhindern“, kritisiert Elisabeth Schulte.

Der Unternehmerverband Soziale Dienste und Bildung gehört zur Unternehmerverbandsgruppe, die bundesweit rund 700 Mitgliedsunternehmen arbeitsrechtlich sowie tarifpolitisch berät und vertritt. Die komplette Stellungnahme finden Sie hier.

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