Arbeitgeber für Mindestlohn im Industrieservice

Nicht Politik, sondern Tarifpartner müssen Lohnuntergrenze

branchenbezogen setzen

 

Arbeitgeber für Mindestlohn im Industrieservice – auf diese Kurzformel lässt sich die Forderung des Unternehmerverbandes Industrieservice bringen, der bundesweit Mitglieder aus den Bereichen Anlagenplanung, Montage, Wartung von Maschinen, Logistik sowie Reinigung arbeitsrechtlich und tarifpolitisch vertritt. Warum der Mindestlohn für diese leistungsstarke Branche so wichtig ist, erläutert Wolfgang Winter, Geschäftsführer der WISAG Industrie Service Holding GmbH in Frankfurt, der zugleich Vorstandsmitglied des Unternehmerverbandes ist: „Im Wachstumsmarkt für industrielle Dienstleistungen existieren schon jetzt Tätigkeitsfelder, denen die Abdeckung durch klassische Branchen und deren tarifpolitische Vertreter fehlt. Tätigkeitsübergreifende Einsatzprofile erschweren die Zuordnung zu vorliegenden Branchenschlüsseln zudem. Um nicht auf das Instrument eines gesetzlichen Mindestlohns ausweichen zu müssen, brauchen wir die Ausweitung der politischen Diskussion hin zu einem Branchenmindestlohn für Industriedienstleistungen.“

Der Hauptgeschäftsführer des Unternehmerverbandes Industrieservice, Wolfgang Schmitz, ergänzt: „Wir wollen die gesetzliche Anerkennung eines tariflich vereinbarten Mindestlohnes – und das für eine ganze bestimmte Branche: den Industrieservice.“ In der Umsetzung heißt das, dass der Mindestlohn im Industrieservice nicht von der Politik branchenübergreifend festgelegt wird, „das würde pünktlich zu jedem Wahlkampf dazu führen, dass sich die politischen Parteien in ihren Erhöhungsverlangen überbieten“, warnt Schmitz. Vielmehr sollen die Tarifvertragsparteien den Mindestlohn gestalten, der dann im Rahmen gesetzlicher Vorschriften – z. B. Entsendegesetz – anerkannt wird. Als Vorbild könnte etwa das Modell im Wach- und Sicherheitsgewerbe dienen: Hier wurde ein gestaffelter Mindestlohn in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz aufgenommen, sodass die Lohnuntergrenze auch für ausländische Unternehmen gilt, die ihre Dienstleistungen hierzulande anbieten.

„Unseren Unternehmen droht seit Mai dieses Jahres mit der Arbeitnehmerfreizügigkeit und Dienstleistungsfreiheit Billigkonkurrenz aus Osteuropa. Mit einer Lohnuntergrenze soll nicht der Markt protektioniert, sondern es sollen gleiche Bedingungen für alle in Deutschland tätigen Unternehmen geschaffen werden“, sagt Wolfgang Schmitz. Der Tarifexperte – der Unternehmerverband Industrieservice hat einen bundesweit gültigen Tarifvertrag abgeschlossen – betont aber, wie wichtig es ist, wer die Höhe des Mindestlohns festsetzt: „Das System der Tarifautonomie hat sich in Deutschland seit 1918 bewährt. Es zeichnet sich dadurch aus, dass Arbeitgeber und Gewerkschaften Arbeitsbedingungen vereinbaren – und zwar gemeinsam, angemessen und im gegenseitigen Interessenausgleich“, so Schmitz. Schließlich könnten sie als Marktteilnehmer am besten einen fairen Ausgleich zwischen den Belangen der Unternehmen und den Interessen der Arbeitnehmer finden.

Der Unternehmerverband Industrieservice warnt aber auch, dass ein allgemeinverbindlicher Mindestlohn allein noch keine Garantie für einen fairen Wettbewerb sei. „Es muss engmaschig kontrolliert werden, ob die Mindestlöhne auch überall gezahlt werden“, so Schmitz. Aus dem Bauhauptgewerbe, in dem seit 1996 Mindestlöhne per Entsendegesetz gelten, wisse man: Bußgeldbescheide, die ausländische Unternehmen wegen illegaler Praktiken erhalten, werden nicht immer vollstreckt; in einigen EU-Staaten werden sie schlichtweg ignoriert. „Das muss sich dringend ändern“, fordert Wolfgang Schmitz.

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