USB: Staat gesteht mit Mindestlohn in Pflege und Bildung eigenes Missmanagement ein

Ihr eigenes Versagen demonstriert die Politik nach Ansicht des USB Unternehmerverband Soziale Dienstleistungen + Bildung e.V. mit der Aufnahme der Branchen Pflege und Bildung in das Entsendegesetz. „Erst drückt der Staat die Preise bei Maßnahmeausschreibungen und Pflegesatzverhandlungen, so dass die privaten Anbieter in die Knie gezwungen werden und nur mit Ausscheren aus Tarifverträgen oder gar Niedriglöhnen überleben können. Dann prangert der Staat die Niedriglöhne, die er selbst verursacht hat, an und zwingt die privaten Einrichtungen, sie auf einen staatlich festgelegten Mindestlohn anzuheben, ohne aber die Finanzierungsbedingungen der Bildung und Pflege zu verbessern“ kritisiert Elisabeth Schulte, Geschäftsführerin des USB.

Der USB hat sich als bundesweiter Arbeitgeberverband für Einrichtungen der Altenpflege und Weiterbildung sowie weitere soziale Dienstleistungen seit Monaten gegen die Aufnahme der Branchen „berufliche Weiterbildung“ und „Alten- und Krankenpflege“ in das Entsendegesetz gewehrt – vergeblich. Aus verschiedenen Quellen wird klar, dass nun beide Branchen zwecks Einführung eines Mindestlohnes in das Gesetz aufgenommen werden sollen.

Schulte: „Ein Mindestlohn, der ja nicht bei 5 € liegt, sondern beispielsweise in der Weiterbildung bei über 10 € pro Stunde, treibt viele Berufsanfänger oder gering Qualifizierte in die Arbeitslosigkeit, während die Schwarzarbeit gerade in der Pflege blühen wird.“ Mit dem staatlichen Eingriff in staatlich refinanzierte Branchen wird – so der USB – massiv in die Tarifautonomie eingegriffen. Das Grundgesetz garantiere bewusst auch die negative Koalitionsfreiheit, also das Recht, keinen Tarifvertrag abzuschließen. Gerade die Pflege werde vom kirchlichen Bereich geprägt, der mit seinem Dritten Weg bewusst keine Tarifbindung eingehe, aber immer hohe Entgelte bezahlt habe.

„Das Recht wird so lange verbogen, bis es nicht Sachargumenten zufolge, sondern rein politischem Kuhhandel zufolge passt. Denn eigentlich ist das Entsendegesetz für Branchen gedacht, die mehrheitlich tarifgebunden sind. Das ist bei der Pflege überhaupt nicht der Fall,“ erläutert Schulte die schwierige rechtliche Gemengelage. „Und die antragstellenden Tarifvertragsparteien können sich bis heute selbst nicht auf einen Tarifvertrag für die Pflege einigen, so dass der Gesetzgeber gar nicht weiß, welchem Tarifvertrag er jetzt die Türen zur Allgemeinverbindlichkeit öffnet.“

Der USB beklagt den massiven Druck des Staates nun von zwei Seiten auf die sozial wie wirtschaftlich bedeutenden Branchen Pflege und Weiterbildung: Nach der Drosselung der Refinanzierung komme jetzt von der anderen Seite der staatlich erzeugte Personalkostendruck. „Unsere Mitglieder fühlen sich jetzt wie ein Sandwich von zwei Seiten in die Enge getrieben,“ betont Schulte. Sie hätten aber keine Chance, dieser misslichen Lage zu entkommen, weil sie auf den Staat als Auftraggeber angewiesen seien, aber im Gegensatz zum Staat selbst keine Steuern erhöhen könnten. Letztlich erahne der Staat selbst das Desaster, das er erzeuge, und versuche dann mit Mindestlohn und Bildungsprämie dem Wähler vorzugaukeln, er handle sozial. Viel sozialer wäre es aber, von vorne herein einen angemessenen Preis für Bildung und Pflege zu zahlen, dann könne sich der Staat solche Augenwischerei sparen.

„Eigentlich sollte die Politik nach dem Wahldebakel von Hessen begriffen haben, dass die Bürger sich nicht für dumm verkaufen lassen. Dennoch führt schon diese Woche wieder die Politik ein Stück aus dem Tollhaus auf,“ kommentiert Schulte.

Der USB Unternehmerverband Soziale Dienstleistungen + Bildung e.V. mit Sitz in Duisburg ist ein bundesweit tätiger Arbeitgeberverband mit und ohne Tarifbindung. Zu seinen Mitgliedern zählen Seniorenheime und ambulante Pflegedienste ebenso wie Behinderteneinrichtungen, Krankenhäuser, Bildungseinrichtungen und soziale Dienstleister aller Art.

Kontakt:
USB Unternehmerverband Soziale Dienstleistungen + Bildung e. V.
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Geschäftsführerin
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Internet: www.uvgruppe.de

 

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