„Richtiges Signal zur richtigen Zeit“

Unternehmerverband begrüßt BAG-Urteil zur Zeitarbeit / Würde Zeitarbeit eingeschränkt oder abgeschafft, würden Jobchancen zunichtegemacht

Der Unternehmerverband begrüßt das jüngste Urteil des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) zur Zeitarbeit. Demnach muss ein Unternehmen, das Leiharbeiter dauerhaft einsetzt, nicht damit rechnen, dass diese eine Festeinstellung einklagen können. „Das ist das richtige Signal zur richtigen Zeit“, sagt Wolfgang Schmitz, Hauptgeschäftsführer des Unternehmerverbandes, der bundesweit 700 Firmen vertritt, unter ihnen auch solche, die Zeitarbeit anbieten bzw. einsetzen. „Zeitarbeit ist, wie auch andere flexible Beschäftigungsformen, für den derzeitigen Erfolg auf dem Arbeitsmarkt ein wesentliches Instrument, das aus dem Wirtschaftsleben nicht mehr wegzudenken ist.“ Zwar gebe es einige wenige schwarze Schafe, die dem Ansehen der Zeitarbeit geschadet haben, aber Schmitz verweist auf typische Beispiele aus der Praxis, in denen der so genannte „Klebeeffekt“ eingetreten ist. So hat eine Mitgliedsfirma des Unternehmerverbandes, die in Mülheim 750 Arbeitnehmer beschäftigt, seit 2005 120 Zeitarbeitnehmer in feste Anstellungsverhältnisse übernommen. „Ein besseres Beschäftigungsprogramm gibt es doch gar nicht“, sagt Schmitz.

Das BAG hat in seinem Urteil am 10. Dezember 2013 klargestellt, dass es im zugrundeliegenden Gesetzestext keine Handhabe für Zeitarbeitnehmer sieht, sich bei längerer Beschäftigung in eine Festanstellung beim entleihenden Unternehmen einzuklagen. Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz bestimme, dass Firmen Zeitarbeiter nur „vorübergehend“ beschäftigen dürften, ohne diesen Begriff zeitlich zu präzisieren oder Sanktionen bei Verstößen festzusetzen. Der springende Punkt ist, dass der Gesetzgeber im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) bewusst keinen Anspruch von Leiharbeitnehmern angeordnet hat, wonach sie bei längerfristiger Arbeitnehmerüberlassung ein Arbeitsverhältnis mit dem Einsatzbetrieb beanspruchen können.

Mit dem Rückenwind dieses Urteils wendet sich Wolfgang Schmitz an die Politik. „Wer Zeitarbeit einschränken oder abschaffen will, der muss wissen, dass er den wirtschaftlichen Chancen von Unternehmen schadet und zugleich Jobchancen zunichtemacht.“ Im Koalitionsvertrag ist vorgesehen, dass die Höchstüberlassungsdauer 18 Monate betragen soll. Schmitz verweist darauf, dass in den Tarifverträgen der Metall- und Elektroindustrie bereits eine Pflicht der aufnehmenden Unternehmen festgeschrieben ist, nach 24 Monaten den Leiharbeitnehmern – wenn möglich – einen Arbeitsvertrag anzubieten. Ferner sichern die geltenden Tarifverträge in der Zeitarbeit bereits eine angemessene Bezahlung der Zeitarbeitnehmer. „Die schon existierenden Branchenzuschläge stellen die Zeitarbeitnehmer bereits weitgehend mit den Stammarbeitnehmern gleich“, so Schmitz. Die Forderungen der Koalition, Regelungen zur gleichen Entlohnung vorzusehen, seien daher unnötig.

Die Unternehmerverbandsgruppe mit ihren sechs Einzelverbänden und ihren rund 700 Mitgliedsunternehmen gehört zu den größten Arbeitgeberverbänden Nordrhein-Westfalens. Mit Sitz in Duisburg reicht ihr angestammtes Verbreitungsgebiet vom westlichen Ruhrgebiet (Duisburg, Mülheim, Oberhausen) über den Kreis Wesel bis an die niederländische Grenze (Kreis Kleve) und ins Münsterland (Kreis Borken). Die Schwerpunkte der Beratung liegen in Arbeitsrecht, Tarifpolitik und Arbeitswirtschaft.

Wolfgang Schmitz, Hauptgeschäftsführer des Unternehmerverbandes (Foto: Unternehmerverband)

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