Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz erfordert die Impfstatus-Abfrage

Unternehmerverband fordert angesichts steigender Corona-Zahlen Rechtssicherheit für Betriebe

Angesichts steigender Corona-Zahlen und der Diskussion um 3G am Arbeitsplatz, wie es gerade in Italien, Frankreich und Österreich eingeführt wurde, sagt Wolfgang Schmitz, Hauptgeschäftsführer des Unternehmerverbandes: „Arbeitgeber brauchen ein Auskunftsrecht über den Impf- oder Genesenenstatus ihrer Beschäftigten. Dies muss endlich gesetzlich festgelegt werden. Wer da zögert, riskiert ein Weniger an Gesundheitsschutz in unseren Betrieben.“
Wie schwierig die fehlende Rechtssicherheit den Betriebsalltag macht, erläutert Schmitz am Beispiel des Tochterunternehmens des Unternehmerverbandes, der HAUS DER UNTERNEHMER GmbH: „Als Veranstaltungszentrum müssen wir unsere Gäste nach 3G kontrollieren, dürfen es aber nicht von unseren eigenen Beschäftigten wissen! Wie sollen wir dann verlässliche Schutzkonzepte erarbeiten?“ Deshalb fordert Schmitz: „Wer von den Betrieben zu Recht vollen Einsatz beim Gesundheitsschutz der Beschäftigten verlangt, der darf beim Auskunftsrecht nicht kneifen.“
Hintergrund: Für bestimmte Wirtschaftszweige wie Gastronomie oder Hotellerie wird in der Coronaschutzverordnung explizit angeordnet, die 3G-Regel anzuwenden. „Für die übrigen Unternehmen ist gesetzlich nicht klar geregelt, ob sie beispielsweise auf Basis einer Betriebsvereinbarung eine Testpflicht einführen bzw. anhand von 3G den Zugang zum Betrieb regeln dürfen“, erläutert Schmitz. Ob 2G oder 3G: Welche Regelungen für Betriebe praktikabel sind, muss jedes Unternehmen für sich entscheiden können. Wie so oft gelte die Praxisregel: Betriebe vor Ort wissen am besten, was sinnvoll für ihre Beschäftigten und den Betrieb ist.
„Den Gesundheitsschutz schreiben die Firmen nicht erst seit der Pandemie groß. Von Homeoffice über regelmäßige Tests bis hin zum Impfen durch den Betriebsarzt ermöglichen sie in Pandemiezeiten vieles.“ Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sind, so der Arbeitgebervertreter, seit der Corona-Pandemie zu einem der wichtigsten Faktoren für die Geschäftsfähigkeit von Unternehmen geworden. Schmitz: „Arbeitsabläufe müssen sich aber irgendwann auch wieder weitestgehend normalisieren, die Beschäftigten müssen von belastenden Hygienevorgaben befreit werden und kreative Zusammenarbeit muss wieder uneingeschränkt möglich sein.“

Arbeitgeber brauchen ein Auskunftsrecht über den Impf- oder Genesenenstatus ihrer Beschäftigten, um Arbeitsabläufe zukünftig weitestgehend normalisieren zu können. (Foto: iStock)

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