„Chancen statt Quoten“

Unternehmerverband nimmt Stellung zum Thema „Frauenquote“

Zum morgigen Treffen der Bundeskanzlerin Angela Merkel mit Wirtschaftsvertretern zum Thema „Frauenquote“ äußert sich Wolfgang Schmitz, Hauptgeschäftsführer des Unternehmerverbandes: „Eine Quote behandelt lediglich die Symptome und nicht die Ursachen des geringen Frauenanteils in Führungspositionen.“ Eine Quote könne zur Folge haben, dass besser geeignete Bewerber allein wegen ihres Geschlechts ausscheiden müssen. Selbst dem Staat als Arbeitgeber ist solch eine Personalauswahl von Verfassungs wegen verboten, weil allein Eignung, Befähigung und fachliche Leistung maßgeblich sein dürfen. „Erst recht kann daher nicht von privaten Arbeitgebern verlangt werden, Personal nach Geschlecht auszuwählen“, kritisiert Schmitz. Wie übrigens auch Angela Merkel selbst lehnen laut einer Studie des Bundesfamilienministeriums 84 Prozent der Frauen in Führungspositionen die Einführung einer gesetzlichen Quote zur Steigerung des Frauenanteils in operativen Bereichen ab. Auch Überlegungen zu einer branchenspezifischen Frauenquote lehnt der Unternehmerverband ab: „Auch diese ‚individuelle' Quote ist nichts anderes als eine gesetzliche Verpflichtung unter dem Deckmantel vermeintlicher Flexibilität. Eine solche staatliche Vorgabe schränkt die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen ein.“

Der Schlüssel zu einer höheren Frauenerwerbsquote liegt laut Schmitz in einem stärkeren Bewusstsein für die Balance zwischen Familie und Beruf: „Der Staat ist in der Pflicht, die notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen. Anstatt mit gesetzlichen Auflagen zu hantieren, sollten die notwendigen Infrastrukturen verbessert werden – etwa durch mehr Kinderbetreuungs-plätze und Ganztagsschulen. Wir brauchen Chancen, keine Quoten.“ Mit Blick auf die Unternehmen sagt Schmitz: „Fast alle deutschen Unternehmen bieten schon jetzt familien-freundliche Maßnahmen wie Kinderbetreuung oder flexible Arbeitszeitmodelle an. Das zeigt, dass die Unternehmen das Thema Chancengleichheit auch ohne gesetzliche Regelung ernst nehmen.“

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