2000

Gesundheitsreformen, Sparpolitik z.B. der Kommunen aufgrund enormer Verschuldung öffentlicher Haushalte oder Arbeitsmarktreformen treffen in der Regel am stärksten soziale Dienstleister, die untereinander in Konkurrenz stehen und immer höheren Ansprüchen ihrer Kunden genügen müssen. Sie zeichnen sich durch einen Personalkostenanteil von 70 bis 80 Prozent aus – mit allen Konsequenzen.
Wir unterstützen als bundesweiter Arbeitgeberverband soziale Dienstleister z. B. aus Behinderten-, Seniorenbetreuung, ambulanten Pflegediensten, Kliniken, Bildungseinrichtungen, Beschäftigungsförderung und Zeitarbeit im Spagat zwischen sozialem Auftrag und wirtschaftlichen Zwängen bei der Gestaltung der Arbeitsbeziehungen mit und ohne Tarifbindung – vor allem auch jenseits von BAT/ TVöD. Arbeitsordnungen mit Einzelarbeitsverträgen erarbeiten wir genauso individuell für unsere Mitglieder wie wir ggf. Haustarifverträge verhandeln. Zu unserem Leistungsspektrum gehört außerdem die arbeitsrechtliche Beratung und Vertretung vor Gericht (auch z.B. für Personalgestellung, Tendenzbetriebe, Aus-, Neugründung, kirchliche Träger) und die politische Interessenvertretung bei Themen wie z.B. Mindestlohn oder Arbeitnehmerüberlassung.
Weitere Informationen bietet unser Prospekt, den Sie online durchblättern können:
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