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Datum: 19. Mai 2012 - 01:48 Uhr

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14.09.10

Betriebliches Eingliederungsmanagement und krankheitsbedingte Kündigung

Rechtliche Anforderungen, Einführung, Anwendung

 

  

 



14. September 2010, 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
 

Seit der Novellierung des Neunten Sozialgesetzbuches (SGB IX) im Jahr 2004 sind alle Arbeitgeber verpflichtet, ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) durchzuführen. Damit wird der betrieblichen Prävention am Arbeitsplatz ein bedeutender Stellenwert eingeräumt. Denn die Neufassung des Gesetzes beschränkt sich nicht nur auf behinderte Menschen. Erstmals schafft der Gesetzgeber mit § 84 SGB IX eine für den Arbeitgeber verpflichtende Vorschrift zur Durchführung von Wiedereingliederungsbemühen auch gegenüber Arbeitnehmern, die nicht behindert sind.

Ziel des BEM ist es, die Arbeitsunfähigkeit der Arbeitnehmer zu überwinden und erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen, um Arbeitsplätze zu erhalten.

Für den Arbeitgeber besteht nunmehr die eindeutige Rechtspflicht das betriebliche Eingliederungsmanagement einzuführen und umzusetzen, wenn Arbeitnehmer länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind. Bietet der Arbeitgeber arbeitsunfähigen Arbeitnehmern nicht Maßnahmen im Rahmen eines Eingliederungsmanagements an, kann dies unter Umständen erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen.

So ist der Ausspruch einer krankheitsbedingten Kündigung ohne Durchführung bzw. Einführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements in der Regel nicht mehr möglich. Eine solche Kündigung wäre unverhältnismäßig und sozialwidrig. Zudem kann der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber ggfs. Schadensersatzforderungen geltend machen.

In diesem Seminar erfahren Sie, was Sie tun müssen, um ein betriebliches Eingliederungsmanagement einzuführen. Außerdem zeigen wir Ihnen Möglichkeiten und Bedingungen für den Ausspruch einer krankheitsbedingten Kündigung auf. Sie erhalten von uns Handlungsempfehlungen zu den Fragen, wie Sie krankheits- und unfallbedingte Fehlzeiten reduzieren, wie Sie langzeiterkrankte Arbeitnehmer bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess unterstützen und gesundheitsbedingte Berentungen vermeiden können.

Betriebliches Eingliederungsmanagement

  • Rechtspflicht des Arbeitgebers zur Einführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements
  • Eingliederungsmanagement - was ist das?
  • Eingliederungsverfahren
    Verfahrenseinleitung durch den Arbeitgeber
    Gespräch mit dem Arbeitnehmer
    Gespräche mit dem Betriebsrat oder/und der Schwerbehindertenvertretung
    Einbeziehung des Werks- oder Betriebsarztes
    Einbeziehung von Rehabilitationsträgern oder/und des Integrationsamtes
  • Änderung der Arbeitsverträge in Vorbereitung und Durchführung des Eingliederungsmanagements

Krankheitsbedingte Kündigung

  • Bedeutung der Einführung und Umsetzung des betrieblichen Eingliederungsmanagements für die Wirksamkeit einer krankheitsbedingten Kündigung
  • Das Drei-Stufen-Modell zur Prüfung von krankheitsbedingten Kündigungen
  • Negative Gesundheitsprognose - was ist das?
  • Anforderungen an die Darstellung von "wirtschaftlichen Belastungen" und "erheblichen Betriebsablaufstörungen"
  • Krankheitsbedingte Kündigung wegen lang andauernder Krankheit
  • Krankheitsbedingte Kündigung wegen häufiger Fehlzeiten
  • Krankheitsbedingte Kündigung wegen Unmöglichkeit der Erbringung der Arbeitsleistung
  • Krankheitsbedingte Kündigung wegen verminderter Leistungsfähigkeit
  • Muss immer ein leidensgerechter Arbeitsplatz im Vorhinein angeboten werden?
  • Krankheitsbedingte Kündigung von älteren Arbeitnehmern oder Arbeitnehmerinnen über 55 Jahre - Möglichkeiten und Grenzen
  • Krankheitsbedingte Kündigung und Erstattungspflicht des Arbeitgebers nach § 147 a SGB III

Grundlagen des Entgeltfortzahlungsgesetzes

Instrumente zur aktiven Beeinflussung von krankheitsbedingten Fehlzeiten



Zielgruppe

Führungskräfte, Personalleiter/-referenten, Betriebsleiter, Meister, Vorarbeiter



Teilnahmegebühr

€ 280,00 für Mitglieder eines Unternehmerverbandes in der UnternehmerverbandsGruppe, Mitglieder der arbeitgeber ruhr Verbände oder Kooperationspartner zzgl. der gesetzlichen MwSt.

€ 350,00 für Nicht-Mitglieder zzgl. der gesetzlichen MwSt.



Referenten

RAin Daniela Sevens Unternehmerverband und Bernd Dondrup, Krankenkassen-Betriebswirt

 

 

 

 

 
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